Österreichischer EU-Reisepass (zehnjährige Gültigkeitsdauer, nicht verlängerbar)
Seit 16. Juni 2006 werden neue Reisepässe ausgestellt, die dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Sie enthalten einen elektronischen Baustein ("Chip"), auf dem, neben den im Reisepass aufscheinenden persönlichen Daten, auch Passfoto und Unterschrift gespeichert sind. Seit 31.03.2009 werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke des Antragstellers gespeichert.
Das Passfoto muss deshalb den strengen EU-Passbildkriterien entsprechen. Beachten Sie daher unbedingt die Hinweise auf dem unten angeführten Link über die neuen Passbildkriterien.
Um den neuen Sicherheitskriterien entsprechen zu können, ist die Antragstellung grundsätzlich nur mehr persönlich möglich!
Die Pässe werden zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Aussenministeriums an die Botschaften im Ausland zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten, für die Sie bereits im Voraus um Verständnis ersucht werden.
Österreichische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz im NICHT-EU-Ausland haben, können die Ausstellung eines gewöhnlichen Reisepasses bei der zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland, aber auch bei einer geographisch ihrem Wohnsitz näher gelegenen Botschaft beantragen.
Selbstverständlich aber auch weiterhin bei jeder Passbehörde in Österreich.
Als AuslandsösterreicherIn sollten Sie beachten, dass es aufgrund der Überprüfung der Staatsbürgerschaft (falls Sie schon länger als 5 Jahre im Ausland leben) zu einer längeren Wartezeit kommen kann.
WICHTIGE INFORMATION - KINDERPÄSSE
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012.
Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind (und jeder Erwachsene) für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis (Einreisen nur auf Basis von Personalausweisen sind in den Staaten Afrikas nicht möglich).
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von Österreich und den anderen Ländern der Europäischen Union vor allem auch als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
Für die Ausstellung eines Reisepasses werden benötigt:
- Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben (Achtung! Eigenes Formular für Minderjährige)
- persönliche Vorsprache an der Botschaft (Erfassung Fingerabdrücke)
- bei Minderjährigen: die Zustimmungserklärung auf der Rückseite des Antrags muss vor dem/der SachbearbeiterIn unterschrieben oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigt werden
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Erklärung"
- derzeitiger Reisepass
- Geburtsurkunde im Original
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Heiratsurkunde im Original (falls zutreffend)
- Scheidungsurteil im Original (falls zutreffend)
- falls Eintragung gewünscht: Nachweis eines akademischen Grades im Original
- Nachweis des Hauptwohnsitzes (Re-Entry Permit)
- 1 Passfoto (siehe Passbildkriterien)
- Konsulargebühr, zahlbar in Landeswährung: € 76,00 (€ 30,00 für Kinderpässe ohne Chip bzw. € 76,00 für Kinderpässe mit Chip)
Kinderpass
Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann für Kinder ein so genannter "Kinderpass" ausgestellt werden (ohne "Chip"). Wahlweise kann auch ein Pass mit "Chip" beantragt werden (erforderlich für Einreise in die USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms). Die Gültigkeitsdauer der Pässe für Kinder richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre. Ab dem 12. Geburtstag muss ein Reisepass mit elektronischem Datenträger (Chip) ausgestellt werden (10 Jahre gültig).
Verlorener oder gestohlener Reisepass
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
Setzen Sie sich unverzüglich mit der Österreichischen Botschaft Nairobi in Verbindung.
Im Falle eines Passverlusts im Ausland kann von österreichischen Vertretungsbehörden ein kurzfristig gültiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden. Nach der Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher EU-Reisepass bei der zuständigen Passbehörde beantragt werden.
Im Falle der Wiederauffindung
Vor der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird dringend abgeraten. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten/Einreiseverweigerungen führen.
