Visa-Information
Herzlich willkommen bei der Visaabteilung der Österreichischen Botschaft in Moskau!
Hier möchten wir Sie so genau wie möglich rund um das Thema Visa informieren. Sie erhalten alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Schengen Visums sowie generelle Informationen bezüglich Visaverfahren, den damit verbundenen Kosten und den für Sie notwendigen Schritten.
Aktuelles
Neuerung für Geschäftsreisende ab 1. März 2010:
Auf Grund zahlreicher diesbezüglicher Anfragen hat sich die Botschaft entschlossen, ab 1. März auch für Geschäftsreisende die Möglichkeit für eine telefonische Terminvereinbarung anzubieten um längere Wartezeiten zu vermeiden. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Terminvereinbarung. Die bisherige Regelung (Vorsprache ohne Termin) bleibt davon unberührt.
Seit 1. Oktober 2009 können Visaanträge für Österreich auch beim Ungarischen Generalkonsulat in Jekaterinburg eingereicht werden.
Näheres hier.
Es wird ausdrücklich davor gewarnt, an unbekannte Personen (vor allem weibliche Internetbekanntschaften) Geldbeträge zu überweisen. Allfällige Behauptungen, dass für den Erhalt eines Visums ein hoher Geldbetrag vorgewiesen werden muss, sind falsch. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Konsularabteilung auf.
Konsulargebühren und Visakategorien
Die Botschaft weist darauf hin, dass ein Touristenvisum für Staatsangehörige der Russischen Föderation, der Ukraine und Moldawien sowie der Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien) 35 Euro kostet. Vor der Inanspruchnahme von Visaagenturen, die hohe Summen für die Hilfestellung bei der Erlangung von Visa verlangen, wird ausdrücklich gewarnt, da deren Dienste sehr oft mit rechtswidrigen Praktiken verbunden sind.
Bei der Konsulargebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei Antragstellung zu entrichten ist und die auch im Falle einer Ablehnung nicht refundiert wird. Der Betrag ist mit Erlagschein der Konsularabteilung bei der Bank einzuzahlen.
Die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung eines Visums oder Aufenthaltstitels kann erst nach Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgen.
Konsulargebühren Visakategorien
Terminvereinbarung
Zur Beantragung eines Visums ist ein Termin erforderlich. Ausgenommen davon sind Geschäftsreisende (seit 01. März 2010 ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich), Ehepartner und Kinder von österreichischen Staatsbürgern, Anträge auf Visa „D“, akkreditierte Reisebüros sowie Sonder- und Notfälle. Gruppen ab 10 Personen, die zu offiziellen Veranstaltungen nach Österreich fahren, benötigen einen Sondertermin. Urlaubsreisende sind davon nicht betroffen.
Erforderliche Unterlagen
Sämtliche fremdsprachige Unterlagen, die dem Antrag beizuschließen sind, sollten zur zügigen Bearbeitung zusätzlich mit deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Auf Grund des erhöhten Prüfaufwands bei nicht übersetzten Unterlagen, kann es zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrags kommen. Statt einer Übersetzung können zusätzlich zu den originalen Unterlagen auch Formblätter der Botschaft verwendet werden: Arbeitsbescheinigung, Bankbescheinigung
Übersetzungen sollten von einer der deutschen oder englischen Sprache mächtigen Person durchgeführt werden. Falsche oder ungenaue Übersetzungen können zu Missverständnissen und schlimmstenfalls zur Ablehnung des Antrages führen.
Welche Unterlagen Sie genau benötigen finden sie auf den nachfolgenden Merkblättern.
Besuchsreisen Geschäftsreisen Urlaubsreise Transitvisum Visaantrag
Visaerleichterungsabkommen
Seit 1. Juni 2007 ist ein Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation in Kraft, welches ein vereinfachtes Visaverfahren für bestimmte Personengruppen regelt.
Zuständigkeit in Visaangelegenheiten
Personen, die in der Russischen Föderation ihren ständigen Wohnsitz haben, müssen das Visum grundsätzlich bei der österreichischen Botschaft in Moskau beantragen.
Personen mit Wohnsitz in oder um Sankt Petersburg können Visaanträge der Kategorien A, B und C auch beim Finnischen Generalkonsulat in St. Petersburg (Preobraschenksaja Ploschad 4, 191028 Sankt Peterburg, Tel. +7/812/331 76 00, Fax 331 76 01) einreichen.
Personen mit Wohnsitz in oder um Jekaterinburg können Visaanträge der Kategorien A, B und C auch beim Ungarischen Generalkonsulat in Jekaterinburg (Ul. Gogolja 15, Jekaterinburg 620075, Tel. (+7/343)355-92-54, Fax (+7/343)355-92-55) einreichen. Dies gilt nicht für Inhaber von Dienstpässen.
Neben der gesamten Russischen Föderation ist die Konsularabteilung der österreichischen Botschaft in Moskau auch für folgenden Länder in Visaangelegenheiten zuständig: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien und Usbekistan.
In Ländern, in denen keine Österreichische Vertretungsbehörde besteht, kann die Ausstellung eines Visums der Kategorie „A“, „B“ und „C“ von einer anderen Schengen Vertretung durchgeführt werden. In welchen Ländern Österreich von einer anderen Schengen Vertretung vertreten wird, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Vertretung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09.00 – 12.00 Uhr Antragsabgabe
12.00 – 13.00 Uhr Unterlagennachreichung
14.30 – 16.00 Uhr Passausgabe
Montag bis Mittwoch
13:30 – 14:30 Uhr Terminvereinbarung
Geschlossen an folgenden Feiertagen
01.01 2010 Neujahr (Fr)
06.01 2010 Heilige Drei Könige (Mi)
05.04 2010 Ostermontag (Mo)
13.05 2010 Christi Himmelfahrt (Do)
24.05 2010 Pfingstmontag (Mo)
03.06 2010 Fronleichnam (Do)
26.10 2010 Nationalfeiertag (Di)
01.11 2010 Allerheiligen (Mo)
08.12 2010 Maria Empfängnis (Mi)
Adresse
Chisty Pereulok 11
119034 Moskau
Telefon: + 7 495 956-16-60
E-Mail: moskau-ka(at)bmeia.gv.at
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