Visa-Information
Herzlich willkommen bei der Visaabteilung der Österreichischen Botschaft in Moskau!
Hier möchten wir Sie so genau wie möglich rund um das Thema Visa informieren. Sie erhalten alle relevanten Informationen zur Beantragung eines Schengen Visums sowie generelle Informationen bezüglich Visaverfahren, den damit verbundenen Kosten und den für Sie notwendigen Schritten.
Wichtige Informationen
Achtung!
Da es im Zusammenhang mit Internetbekanntschaften immer wieder zu Betrügereien kommt, wird ausdrücklich davor gewarnt, an unbekannte Personen (vor allem weibliche Internetbekanntschaften) Geldbeträge zu überweisen. Allfällige Behauptungen, dass für den Erhalt eines Visums ein hoher Geldbetrag vorgewiesen werden muss, sind falsch. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Konsularabteilung auf.
Tel.: +7-495-9561660
Email: moskau-ka(at)bmeia.gv.at
Allgemeine Informationen:
Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Moskau möchte Sie informieren, dass bei der Antragstellung das Hauptreiseziel Österreich ausreichend zu dokumentieren ist. Sollte dies nicht erfolgen können, so besteht nach Prüfung die Möglichkeit, dass der Antrag wegen Nichtzuständigkeit zurückgewiesen wird.
Arbeitssuchende ("Jobseeker")
Sehr geehrter Interessent an einer Möglichkeit der Arbeitsausübung in der Republik Österreich,
Entnehmen Sie bitte maßgebliche Informationen den angeführten Webseiten:
Arbeitsmarktservice (AMS) - Das "Jobseeker Visum" - Selbstbewertung
Migrationsportal des Bundesministeriums für Inneres
Amtshelfer
Sollten Sie den Kriterien entsprechen und ihre aktuellen Unterlagen vollständig vorbereitet haben, so ersucht sie die Konsularabteilung diese in drei unabhängig voneinander vorbereiteten Sets wie folgt aufzubereiten:
- 1 Original
- 2 Kopien des Originals (jede Kopie auf einem einzelnen Blatt; nicht beidseitig kopiert)
Ebenso legen Sie dem Antrag bitte das vollständig ausgefüllte und unterfertige Kriteriendatenblatt des AMS in Deutscher oder Englischer Sprache bei.
Telefonische Kontaktaufnahme mit der Konsularabteilung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Leitungen des Konsulats meist überlastet sind. Die meisten Informationen finden Sie auf dieser Website. Wenn das nicht ausreicht stehen Ihnen die KonsulatsmitarbeiterInnen selbstverständlich telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie sich beim Anwählen der Vermittlung bereits in einer Warteschleife befinden, auch wenn Sie nur das Läuten hören. Da das Konsulat über 30 Telefonleitungen verfügt, kann es einige Zeit dauern, bis Ihr automatisch gereihtes Gespräch angenommen werden kann.
Aktuelles
Die Österreichische Botschaft Moskau lagert seit 14.10.2011 die Visaannahme in den Regionen sukzessive an eine Privatfirma aus. Damit wird einem langjährigen Wunsch vieler Antragsteller entsprochen, für die die Reise nach Moskau oder die Beauftragung von Vertretern mit hohem Zeit-und Kostenaufwand verbunden war.
Die Kosten für die Einreichung bei der Firma VFS betragen EUR 26,00, die ausschließlich der Firma zukommen. Die Visagebühren bleiben davon unberührt. Es steht den Antragstellern selbstverständlich frei ohne Zusatzkosten weiterhin direkt in Moskau einzureichen. Erstantragsteller müssen persönlich bei der Botschaft in Moskau einreichen. Erfolgt die Einreichung beim Visaannahmezentrum muss damit gerechnet werden, dass eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch in der Konsularabteilung in Moskau erfolgt.
In folgenden Städten wird die Visaeinreichung beim Annahmezentrum möglich sein:
ab 14.10.2011 Nishnij Nowgorod
ab 21.10.2011 Krasnodar
ab 28.10.2011 Kasan
ab 4.11.2011 Novosibirsk
ab 11.11.2011 Samara
ab 18.11.2011 Rostov am Don
ab 25.11.2011 Krasnoyarsk
Im ersten Quartal 2012 werden noch 6 weitere Annahmezentren in Chabarowsk, Irkutsk, Kaliningrad, Lipetsk oder Sochi, Ufa und Wladiwostok eröffnet. Die genauen Daten stehen noch nicht fest.
Es ist derzeit nicht geplant in Moskau (Einreichung beim Österreichischen Konsulat), und Jekaterinenburg (Einreichung beim Ungarischen Konsulat) Annahmezentren einzurichten. In Sankt Petersburg besteht bereits ein Annahmezentrum, die Bearbeitung erfolgt weiterhin durch das Finnische Generalkonsulat.
Auf Grund der Postwege können bei den Visaannahmezentren grundsätzlich keine Expressvisa beantragt werden.
Weitere Hinweise zum Einreichen bei den Visaannahmezentren erhalten Sie auf der Website: http://www.austriavisa-russia.com/english/
Konsulargebühren und Visakategorien
Die Botschaft weist darauf hin, dass ein Touristenvisum für Staatsangehörige der Russischen Föderation, der Ukraine und Moldawien sowie der Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien) 35 Euro kostet. Vor der Inanspruchnahme von Visaagenturen, die hohe Summen für die Hilfestellung bei der Erlangung von Visa verlangen, wird ausdrücklich gewarnt, da deren Dienste sehr oft mit rechtswidrigen Praktiken verbunden sind.
Bei der Konsulargebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei Antragstellung zu entrichten ist und die auch im Falle einer Ablehnung nicht refundiert wird. Es sind keine darüber hinausgehenden Gebühren zu entrichten. Der Betrag ist mit Zahlschein der Konsularabteilung bei der Bank einzuzahlen.
Die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung eines Visums oder Aufenthaltstitels kann erst nach Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgen.
Reise- Kranken- und Unfallversicherung
Für Ihre Reise nach Österreich benötigen Sie eine Reise- Kranken- und Unfallversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-. Die Versicherung muss in allen Schengen Ländern gültig sein und zudem den gesamten Aufenthalt decken. Ausgenommen davon sind lediglich Angehörige von EU oder EWR Bürgern – die Botschaft empfiehlt aber trotzdem den Abschluss einer Versicherung.
Akzeptiert werden sämtliche europäischen Versicherungen sowie alle Versicherungen die sich auf nachfolgender Versicherungsliste der Botschaft befinden.
Versicherungen die sich nicht auf der Liste befinden, müssen zuerst auf ihre Zulässigkeit geprüft werden. Dabei kann es zu Verzögerungen bei der Visaerteilung kommen.
Terminvereinbarung
Zutritt in die Konsularabteilung erfolgt ca. 30 Minuten vor dem Abgabetermin. Antragsteller mit geschäftlichem Reisegrund werden ausdrücklich auf die Möglichkeit der Terminvereinbarung aufmerksam gemacht.
Zur Beantragung eines Visums ist ein Termin erforderlich. Ausgenommen davon sind Geschäftsreisende (jedoch ist auch eine telefonische Terminvereinbarung möglich), Ehepartner und Kinder von österreichischen Staatsbürgern, Anträge auf Visa „D“, akkreditierte Reisebüros sowie Sonderfälle. In begründeten Notfällen ist vorher das Einvernehmen mit der Konsularabteilung herzustellen. Gruppen ab 10 Personen, die zu offiziellen Veranstaltungen nach Österreich reisen, benötigen einen Sondertermin.
Wichtiger Hinweis:
• Das Gruppenverfahren kommt nicht zur Anwendung bei touristischen Reisen sowie
nationalen Delegationen im staatlichen Interesse.
• Die Einreichung der Visaunterlagen ist frühestens 3 Monate vor Reiseantritt möglich.
Terminvereinbarung Gruppenverfahren Visaeinreichung durch Boten oder Vertreter
Erforderliche Unterlagen
Sämtliche fremdsprachige Unterlagen, die dem Antrag beizuschließen sind, sollten zur zügigen Bearbeitung zusätzlich mit deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Auf Grund des erhöhten Prüfaufwands bei nicht übersetzten Unterlagen, kann es zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung des Antrags kommen. Statt einer Übersetzung können zusätzlich zu den originalen Unterlagen auch Formblätter der Botschaft verwendet werden: Arbeitsbescheinigung, Bankbescheinigung
Übersetzungen sollten von einer der deutschen oder englischen Sprache mächtigen Person durchgeführt werden. Falsche oder ungenaue Übersetzungen können zu Missverständnissen und schlimmstenfalls zur Ablehnung des Antrages führen.
Welche Unterlagen Sie genau benötigen finden sie auf den nachfolgenden Merkblättern.
Besuchsreisen Geschäftsreisen Urlaubsreise Transitvisum Visaantrag
Visaerleichterungsabkommen
Seit 1. Juni 2007 ist ein Visaerleichterungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation in Kraft, welches ein vereinfachtes Visaverfahren für bestimmte Personengruppen regelt.
Zuständigkeit in Visaangelegenheiten
Personen, die in der Russischen Föderation ihren ständigen Wohnsitz haben, müssen das Visum grundsätzlich bei der österreichischen Botschaft in Moskau beantragen.
Personen mit Wohnsitz in oder um Sankt Petersburg können Visaanträge der Kategorien "A" und "C" auch im Visacenter stellen.
Personen mit Wohnsitz in oder um Jekaterinenburg können Visaanträge der Kategorien "A" und "C" auch beim Ungarischen Generalkonsulat in Jekaterinburg (Ul. Gogolja 15, Jekaterinburg 620075, Tel. (+7/343)355-92-54, Fax (+7/343)355-92-55) einreichen.
Dies gilt nicht für Inhaber von Dienstpässen.
Neben der gesamten Russischen Föderation ist die Konsularabteilung der österreichischen Botschaft in Moskau auch für folgenden Länder in Visaangelegenheiten zuständig: Armenien, Belarus, Georgien und Usbekistan.
In Ländern, in denen keine Österreichische Vertretungsbehörde besteht, kann die Ausstellung eines Visums der Kategorie „A“ und „C“ von einer anderen Schengen Vertretung durchgeführt werden. In welchen Ländern Österreich von einer anderen Schengen Vertretung vertreten wird, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Vertretungen in Visaangelegenheiten
Öffnungszeiten und Kontaktdetails der Visastelle
