Studieren in Österreich
Österreich bietet ausländischen Staatsangehörigen, so auch aus der Russischen Föderation, eine Anzahl von Stipendien aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Mit Beginn des Studienjahres 2002/2003 wurde ein einheitlicher österreichischer Stipendienpool eingerichtet. Interessenten aus allen Partnerländern können sich um die Zuerkennung eines Stipendiums bewerben.
Es ist dabei zu beachten, dass für alle österreichischen Stipendien der Grundsatz gilt, dass die bestqualifizierten Bewerber aus allen Ländern ausgewählt werden.
Selbst bei der Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung eines österr. Stipendiums.
Nähere Informationen und die Bewerbungsformulare können auf der Seite des ÖAD abgerufen werden.
Bewerbungsformulare sind für russische Bewerber auch am Kulturforum der Österreichischen Botschaft Moskau erhältlich. Ausgefüllte Bewerbungen können über das Kulturforum der Österreichischen Botschaft Moskau nach Wien weitergeleitet werden.
Interessenten für Kunststipendien können sich auch direkt an „KulturKontakt“ wenden:
Spittelberggasse 3
A-1070 Wien
Telefon: +43-1-523 87 65
Fax: +43-1-523 65 20
Bewerbungsformulare für Spezialstipendien (z.B. Lehrerfortbildung, Wiener Internationale Hochschulkurse) sind am Kulturforum der Österreichischen Botschaft Moskau erhältlich. Diese Anträge müssen über das Kulturforum der Österreichischen Botschaft Moskau eingebracht werden.
Ihre Ansprechpartnerin am Kulturforum der Österreichischen Botschaft Moskau ist
Frau Natalja Michailowna Parchomenko
Telefon: 502 95 12 bis 502 95 16
Fax: 937 42 69
Visa - Erstantrag
Die vollständigen Anträge sollten mindestens 12 Wochen VOR dem beabsichtigten Studienbeginn an der Österreichischen Botschaft eingebracht werden.
Bei den Anträgen sollte auf Vollständigkeit geachtet werden. Oft fehlt der Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes (Bankbestätigung bzw. -verbindung) und der Nachweis des Rechtsanspruches auf eine ortsübliche Unterkunft - was durch die nachträgliche Beibringung unweigerlich zu längeren Warte/Bearbeitungszeiten führt.
Die AntragstellerInnen sollten ihre E-mail Adresse am Antragsformular unbedingt anführen.
Die AntragstellerInnen sollten sich SOFORT nach der Einreise in Österreich an die Inlandsbehörde zwecks Abholung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Beibringung von eventuell noch erforderlichen Unterlagen wenden.

