Informationen für einen Aufenthalt in Österreich
Allgemeines:
Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels sind grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich vom Ausland aus einzubringen.
Der Aufenthaltstitel wird je nach Zweck des Aufenthaltes als Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbewilligung ausgestellt.
Fremdsprachige Dokumente sollten in beglaubigter deutscher Übersetzung beigelegt werden.
