Au Pair Aufenthalt in Österreich
Folgende Unterlagen sind vorzulegen (1 Exemplar):
- Antrag auf Aufenthaltstitel (Sonderfälle unselbständig Erwerbstätige)
- EU-Passfoto in Farbe (siehe Passbildkriterien)
- Kopie Geburtsurkunde mit Beglaubigung (Apostille oder Beglaubigung durch Außenministerium des Heimatlandes für Länder, welche nicht dem Haager Beglaubigunsübereinkommen beigetreten sind, siehe Webseite des Außenministeriums) und deutscher Übersetzung, Originalurkunde muss vorgezeigt werden!
- Anzeigenbestätigung des AMS im Original
- Au Pair Vertrag in Kopie (Original muss vorgezeigt werden)
- Kopie des Reisepasses des Antragstellers (alle Seiten!)
- Nachweis der Krankenversicherung für den geplanten Aufenthalt (Kopie der Polizze) Hinweis: Bewährt haben sich spezielle "Aupair" Krankenversicherungen
Hinweise: Der Antrag muss PERSÖNLICH in der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Moskau eingebracht werden.
Abgabezeit: Montag-Freitag von 09.00-12.00 Uhr am Schalter 6 im EG (ausgenommen österreichische Feiertage).
Adresse: Bolschoy Levshinskiy pereulok 7, 119034 Moskau.
Der Antrag wird zur Bearbeitung nach Österreich weitergeleitet, wo über ihn entschieden wird (Amt der Landesregierung). Interventionen in der Botschaft u. ä. sind daher zwecklos. Sobald eine Entscheidung über den Antrag gefallen ist, wird der Antragsteller schriftlich verständigt.
