österreichischer Reisepass
Allgemeine Informationen zum österreichischen Reisepass finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Amtshelfers.
Aktuelles
Ende der Gültigkeit der Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils
erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt
einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes
zulässig ist – einen Personalausweis.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union vor allem als
Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht
mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni
2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu
dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die
das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Antrag auf Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses
Die Beantragung eines Österreichischen Reisepasses hat ausnahmslos persönlich von der antragstellenden Partei zu erfolgen. Bei Anträgen ab dem 12. Lebensjahr ist zusätzlich die Abnahme von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben. Die Gültigkeit des beantragten Reisepasses bezieht sich auf das Alter des Antragstellers zum Antragsdatum:
- Gültigkeit 2 Jahre / 1-2 Lebensjahre
- Gültigkeit 5 Jahre / 2-12 Lebensjahre
- Gültigkeit 10 Jahre / ab 12 Lebensjahren
Folgende Unterlagen sind während der Öffnungszeiten der Konsularabteilung vorzulegen:
Minderjährige Antragsteller:
- aktueller Österreichischer Reisepass (falls bereits vorhanden)
- 2 Passbilder nach ICAO-Vorschrift für europäische biometrische Reisepässe
- Geburtsurkunde im Original
falls nicht in Österreich ausgestellt inkl. Apostille und Deutscher Übersetzung - Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
Falls noch kein Staatsbürgerschaftsnachweis im Besitz des Antragstellers ist, so ist dieser gleichzeitig zu beantragen. - Nachweis über einen rechtmäßigen Wohnsitz im Amtsbereich der Konsularabteilung Moskau (Registrierung)
- Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend)
falls nicht in Österreich ausgestellt inkl. Apostille und Deutscher Übersetzung - Reisepässe der Eltern im Original
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Österreichischen Elternteils im Original
- Nachweis über einen rechtmäßigen Wohnsitz im Amtsbereich der Konsularabteilung Moskau der Eltern (Registrierung)
- Konsulargebühr EUR 30,00 zahlbar in EUR oder RUB
Gebührenfrei gem § 35 Abs. 6 GebG bei Erstanträgen unter 2 Lebensjahren
Volljährige Antragsteller:
- aktueller Österreichischer Reisepass im Original
- 2 Passbilder nach ICAO-Vorschrift für europäische biometrische Reisepässe
- Geburtsurkunde im Original
falls nicht in Österreich ausgestellt inkl. Apostille und Deutscher Übersetzung - Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Nachweis über einen rechtmäßigen Wohnsitz im Amtsbereich der Konsularabteilung Moskau (Registrierung)
- Heiratsurkunde (falls zutreffend)
falls nicht in Österreich ausgestellt inkl. Apostille und Deutscher Übersetzung - Konsulargebühr EUR 70,00 zahlbar in EUR oder RUB
Antrag auf Ausstellung eines Notreisepasses
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
Die polizeiliche Bestätigung wird von den für die Ausreise zuständigen Behörden der Russischen Föderation, sowie für die Beantragung eines neuen Österreichischen Reisepasses in Österreich benötigt.
Setzen Sie sich unverzüglich mit der Österreichischen Botschaft in Moskau in Verbindung.
Die Konsularabteilung der Botschaft ist befugt Ihnen einen Notpass, welcher ausschließlich für die Rückkehr nach Österreich oder Abschluss der bereits angebrochenen Reise verwendet werden darf, mit einer kurzfristigen Gültigkeit auszustellen.
Folgende Unterlagen sind hierfür unbedingt vorzulegen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- ausgefüllte und unterschriebene Personenstandserklärung
- 2 identische Passfotos
entsprechend den strengen Vorschriften für Europäische biometrische Reisepässe; ICAO-Passbildkriterien - Kopie des verlorenen/gestohlenen Reisepasses und Visums (sofern vorhanden)
- Identitätsdokument
falls nicht verfügbar, muss ein Identitätszeuge (EU Staatsangehöriger) die Identität des Passwerbers persönlich bestätigen - Polizeiliche Verlust- Diebstahlsanzeige “SPRAVKA” inkl. Übersetzung eines gerichtlich beeideten Dolmetscherbüros
- Konsulargebühr zahlbar in EUR oder RUB in Bargeld
EUR 70,00 ab dem 12. Lebensjahr
EUR 30,00 bis zum 12. Lebensjahr
Bitte beachten Sie das Informationsblatt für Notpassinhaber.
Formulare und Informationsblätter
Antrag auf Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses
Antrag auf Ausstellung eines Österreichischen Reisepasses für Minderjährige
Antrag auf Änderung eines Österreichischen Reisepasses
Personenstandserklärung
Personenstanderklärung Minderjährige
Fotomuster für Ausweisdokumente
Information für Notpassinhaber
