Reisen nach Russland
Reisehinweise (Einreise, Sicherheit, Klima, etc.) finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Es wird ausdrücklich davor gewarnt, an unbekannte Personen (zumeist an Frauen, mit denen Bekanntschaft über das Internet geschlossen wurde) Geldbeträge zu überweisen. Allfällige Behauptungen, dass zum Visaerwerb ein hoher Geldbetrag überwiesen werden muss, sind falsch. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Konsularabteilung auf.
Für österreichische StaatsbürgerInnen besteht für Reisen in die Russische Föderation Visumspflicht. Der Reisepass muss bei der Ausreise aus der Russischen Föderation noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Die Russische Botschaft in Wien bzw. das Russische Generalkonsulat in Salzburg stellen Visa aus, die maximal zu einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres berechtigen. Für einen längeren Aufenthalt müssen Sie sich nach der Einreise nach Russland an den Föderalen Migrationsdienst wenden. Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Antritt eines längeren Aufenthalts in Russland mit der Österreichischen Botschaft in Moskau in Verbindung setzen.
Auskunft zu Fragen der Einreise nach Russland erteilen folgende russische Vertretungsbehörden in der Republik Österreich:
Botschaft der Russischen Föderation in Wien
Reisnerstrasse 45-47
1030 Wien
Tel.: +43 1 712 12 9, +43 1 713 8622
Fax: +43 1 712 3388
E-Mail:info(at)rusemb.at
Generalkonsulat der Russischen Föderation in Salzburg
Bürglsteinstrasse 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 6626 241 84
Fax: +43 6626 217 434
E-Mail: genkonsulat(at)rusemb.at
Migrationskarte, Registrierungspflicht in Russland
Ausländer müssen vor der Einreise eine Migrationskarte ausfüllen. Die Karte wird bei der Einreisepasskontrolle abgestempelt und verbleibt im Reisepass des Reisenden. Die Migrationskarte muss beim Verlassen des Landes wieder abgegeben werden.
Anmelde- und Registrierungspflicht für einreisende österreichische Staatsbürger (Übernachtung im Hotel oder bei Privatpersonen) und österreichische Geschäftsleute, die in der Russischen Föderation geschäftlich unterwegs sind:
Innerhalb von drei Tagen muss eine Registrierung über die Migrationsbehörde (FMS) oder über die Post (Formular findet man auf der Internetseite) erfolgen. Geschäftsreisende, die z. B. in Moskau registriert sind und nach St. Petersburg auf Geschäftsreise fahren, müssen sich in St. Petersburg neu registrieren lassen. Auch russische Bürger, die sich mehr als 3 Tage in einer anderen Stadt aufhalten, müssen sich registrieren lassen. Weitere Informationen in russischer Sprache finden Sie auf der Homepage des UFMS.
Bei Verletzung dieser Anmeldepflicht ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von maximal 2000 – 5000 Rubel zu entrichten (etwa bei der Kontrolle am Grenzübergang, Flughafen oder bei einer polizeilichen Passkontrolle auf der Straße).
Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nicht möglich (z. Bsp.: abgelaufenes Visum, Passverlust, etc.). Dies bedeutet bei Pass- und Visaverlust während der Reise, dass nicht nur ein neuer (Not)-Pass bei der Österreichischen Botschaft, sondern auch ein neues russisches Visum bei den örtlichen russischen Pass- und Visabehörden beantragt werden muss. Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich.
Bei Vorliegen besonderer Gründe (z. Bsp.: Erkrankung des Reisenden) muss rechtzeitig eine notwendige Verlängerung in Verbindung mit einer entsprechenden Bescheinigung des behandelnden Arztes beim russischen Partner des Reisebüros vor Ort beantragt werden.
Import und Zoll
Der Import von Lebendtieren, Produkten tierischen Ursprungs und Tiernahrung in die Russische Föderation ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Leiters der russischen Veterinärbehörde erlaubt.
Die jeweils aktuellen russischen Zollbestimmungen finden Sie auf der Homepage des Föderalen Zolldienstes und des Föderalen Steuerdienstes.
