Die Registrierung bei der österreichischen Botschaft
Registrierung bei den Behörden der Russischen Föderation
Die Registrierung bei den Behörden der Russischen Föderation ist ausnahmslos verpflichtend. Weitere Informationen finden Sie unter Reisen nach Russland.
Registrierung bei der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Moskau
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt (mehr als drei Monate) wird es empfohlen, sich bei der nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde zu melden.
Eine rasche und effektive Unterstützung der sich für längere Zeit im Ausland aufhaltenden Österreicher setzt eine Meldung bei der zuständigen Österreichischen Botschaft bzw. einem Generalkonsulat voraus. Die Verständigung der jeweiligen Vertretungsbehörde kann per E-Mail oder auch per Fax erfolgen und sollte möglichst genaue Angaben enthalten, wie etwa den Aufenthaltsort im Ausland, die Aufenthaltsdauer, das An- und das Rückreisedatum, sowie Kontaktadressen und Telefonnummern im Ausland bzw. Adressen von Angehörigen in Österreich. Eine solchermaßen erfolgte "Registrierung" bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland ist keinesfalls verpflichtend, sie liegt jedoch im Interesse des einzelnen Bürgers und gewährleistet zudem effiziente Hilfsmaßnahmen in Krisen- und Katastrophenfällen.
Weiters ist es empfehlenswert die Ausreise aus dem Amtsbereich der entsprechenden Vertretungsbehörde so bald als möglichbekannt zu geben um die Datenbanken auf dem aktuellsten Stand halten zu können.
Registrierung bei der Österreichische Botschaft Moskau
Konsularischer Zuständigkeitsbereich Armenien, Belarus, Georgien, Russische Föderation und Usbekistan
