Beglaubigungen durch die Botschaft
Die Botschaft kann für Sie folgende Beglaubigungen vornehmen:
Die Beglaubigung privater Unterschriften
Unterschriften von Privatpersonen werden nur beglaubigt, wenn Sie österreichischer Staatsbürger sind oder wenn die Urkunden vor österreichischen Behörden verwendet werden sollen. Die Unterschrift muss vor dem Beglaubigungsbeamten eigenhändig getätigt werden. Die Identität muss durch einen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Die Botschaft ist nicht für den Inhalt der Urkunden verantwortlich.
Beglaubigung der Amtssiegel von Außenministerien anderer Staaten
Beglaubigt werden die Amtssiegel der Aussenministerien jener Staaten des Amtsbereiches, die nicht Mitglieder des Haager Beglaubigungsübereinkommens sind. Eine Überbeglaubigung des Amtssiegels des Außenministeriums der Russischen Föderation ist somit nicht erforderlich.
Vidimierung
Die Vidimierung ist die Beglaubigung der vollen Übereinstimmung einer Abschrift oder sonstigen Kopie mit dem vorgelegten Original eines Schriftstückes.
Das Haager Beglaubigungsübereinkommen
Die Beglaubigung behördlicher Unterschriften und Amtssiegel der Russischen Föderation oder von Belarus wird von der Österreichischen Botschaft Moskau nicht durchgeführt. Das Haager Beglaubigungsübereinkommen sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Beglaubigung behördlicher Unterschriften und Amtssiegel mittels „Apostille“ durch die jeweils zuständigen Behörden des Empfangsstaates vor.
