Verhaftung
Sollten Sie verhaftet werden, bestehen Sie gegenüber den mexikanischen Polizeibehörden darauf, dass die österreichische Botschaft unbedingt von Ihrer Verhaftung verständigt werden soll.
Eine rechtliche Vertretung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren ist österreichischen Botschaften und Konsulaten jedoch nicht möglich. Über Ersuchen kann die Vertretungsbehörde - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Verwandten oder Bekannten des Betroffenen - einen qualifizierten Verteidiger vermitteln. Für die Kosten des Verteidigers haben grundsätzlich der Betroffene selbst, seine Angehörigen oder Freunde aufzukommen. Häufig wird die Errichtung eines Depots beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten für das Anwaltshonorar angezeigt sein; in der Regel ist die Gewährleistung der Bezahlung der Anwaltskosten Voraussetzung für die Übernahme des Mandats. Bei Mittellosigkeit kann - soweit im Gastland vorgesehen - auf die Gewährung von Verfahrenshilfe hingewirkt werden (Pflichtverteidiger). Es wird empfohlen nur auf einen vertrauenswürdigen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu betrauen.
Was die Botschaft für Sie tun kann?
a. Empfehlung eines Rechtsanwalts. Bitte beachten Sie, dass die Botschaft die Rechtsanwaltskosten nicht übernehmen kann (siehe oben). Allerdings wird empfohlen, die Anwälte durch die Botschaft überprüfen zu lassen, da des öfteren „falsche“ Anwälte auftreten.
b. Die Botschaft vergewissert sich in regelmäßigen Abständen, ob die Behandlung des Häftlings den Landesvorschriften entspricht.
c. Da die Haftbedingungen in Mexiko oft nicht dem internationalen Standard entsprechen, müssen Grundausstattung (Matratzen...) selbst bezahlt werden. Die Familie in Österreich hat die Möglichkeit, Geld über das Bundesministerium f. europ. und int. Angelegenheiten an die Botschaft zu überweisen.
d. Regelmäßige Besuche durch einen Konsularbeamten der Botschaft.
e. Unterstützung von Hafterleichterung innerhalb des Gesetzesrahmens von Mexiko.
Was die Botschaft für Sie nicht tun kann?
a. Übernahme der Verteidigung und Erteilung von Rechtsauskunft.
b. Kostenübernahmen.
c. Intervention im laufenden Prozess. Die Botschaft hat keine Einflussnahme auf die Entscheidung des Richters. Sie befinden sich auf mexikanischem Hoheitsgebiet und sind somit den mexikanischen Gesetzen unterworfen.
d. Unterstützung von illegalen Aktivitäten.
