Unterstützungsfonds
Für die Betreuung in Not geratener AuslandsösterreicherInnen wurde im Jahre 1967 per Gesetz der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet (BGBl. Nr. 381/1967 in der Fassung von BGBl. Nr. 294/1981). Der Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland verfolgt den Zweck, österreichischen StaatsbürgerInnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, zur Überbrückung vorübergehender Not oder Linderung andauernder materieller Not einmalige oder periodische Zuwendungen zu gewähren.
Ausführlichere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der zentralen Website des Außenministeriums.
