Steuern in Mexiko
Die Steuerpflicht von Ausländern in Mexiko richtet sich nach den gegenständlichen Doppelbesteuerungsabkommen und, im Falle, dass eine solches nicht besteht (das mit Österreich findet erst ab 1.1.2006 Anwendung) nach den Bestimmungen des mexikanischen Einkommenssteuergesetzes. Demnach besteht eine Steuerpflicht dann, wenn ein Ausländer sich mehr als 183 Tage in einem 12-Monatszeitraum in Mexiko befindet. Der Einkommenssteuersatz liegt in diesem Jahr bei 33%.
Für nähere Auskünfte konsultieren Sie die Homepages einschlägiger Steuerberatungskanzleien:
