Staatsbürgerschaft
Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung und einige weitere Erwerbsgründe erworben werden.
Die Erwerbsart durch Abstammung bedeutet, dass ein eheliches Kind mit der Geburt automatisch Staatsbürger wird, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt österreichischer Staatsbürger ist bzw. zum Zeitpunkt seines Todes österreichischer Staatsbürger war. Dies gilt für Kinder, die ab 01.09.1983 geboren sind. Uneheliche Kinder erwerben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist, ohne dass auf den Geburtsort des Kindes oder die Staatsangehörigkeit des unehelichen Vaters Rücksicht genommen wird. Eheliche Kinder, die vor dem 01.09.1983 geboren sind, erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft mit Geburt, wenn der Vater zu diesem Zeitpunkt österreichischer Staatsbürger ist bzw. zum Zeitpunkt seines Todes österreichischer Staatsbürger war.
Die Erwerbsart durch Verleihung gilt vor allem für Fremde, die sich in Österreich niedergelassen haben und sich nun zur Gänze integrieren wollen. Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf den Ehegatten und die minderjährigen, ledigen Kinder erstreckt werden.
Genauere Informationen über die oben angeführten und weitere im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelte Möglichkeiten des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten Sie bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Landesregierung Ihres Hauptwohnsitzes, wenn Sie in Österreich wohnen, ansonsten bei der Österreichischen Botschaft in Mexiko.
Das Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft wird vom jeweilig zuständigen Amt der Landesregierung durchgeführt.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese Urkunde wird von jener Gemeinde in Österreich über Antrag ausgestellt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Wenn Sie in Mexiko wohnen, ist die Österreichische Botschaft in Mexiko für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises zuständig.
· Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Ausführliche Informationen zum Thema Staatsbürgerschaft finden Sie auch auf den folgenden Seiten der AuslandsösterreicherInnen-Website:
Rechtsgrundlage
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
Wiedererwerb durch Verleihung
Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Zuständigkeit
