Sozialversicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen von Mexiko mit Österreich. Bei Einreise mit einem Touristenvisum wird der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Die Grundlage für eine weitgehende Arbeits- und Sozialgesetzgebung ist Artikel 123 der mexikanischen Verfassung von 1917. Einzelheiten regelt das Föderale Arbeitsgesetz, zuletzt revidiert 1970. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden, für den Privatsektor ist dies das "Instituto Mexicano del Seguro Social" (IMSS).
Auf der Website des Außenministeriums finden Sie zusammenfassende Darstellungen und Links zu Websites anderer Stellen, sowie Hinweise auf zuständige Stellen und deren Erreichbarkeit.
Detaillierte weitere Informationen finden Sie unter:
