Scheidung
Informationen zum Thema Scheidung finden Sie unter:
Eine von einem mexikanischen Gericht geschiedene Ehe von Österreichern wird von den österreichischen Behörden grundsätzlich ohne weiteres Verfahren anerkannt.
Grundsätzlich behalten die Ehepartner auch nach der Scheidung die während der Ehe getragenen Namen.
Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, so ist zur Entgegennahme aller Erklärungen über die Wiederannahme eines früheren Familiennamens (Geschlechtsnamens) nach Scheidung (Aufhebung) dieser Ehe, das Standesamt Wien-Innere Stadt, A-1082 Wien, Schlesingerplatz 4, zuständig.
