Reisepass, Personalausweis
Ausstellung eines Reisepasses
Wichtige Änderungen für die Passausstellung
Ab April 2009 werden auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen auch die Fingerabdrücke auf dem Chip jedes neuen Reisepasses gespeichert. Dies bedeutet, dass alle Anträge auf Ausstellung eines neuen Reisepasses bei der Österreichischen Botschaft in Mexiko oder beim Österreichischen Honorargeneralkonsulat in San José PERSÖNLICH zu stellen sind! Eine Einbringung im Wege eines der anderen Honorarkonsulate oder postalisch ist ab dann nicht mehr möglich.
Seit 29.12.2010 wurde eine Ausnahmeregelung geschaffen: Es kann vom persönlichen Erscheinen des Passwerbers/der Passwerberin abgesehen werden, wenn bei diesem/dieser eine dauernde schwerwiegende, nachweislich von einem Arzt festgestellte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Dies kann grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen, wenn das beantragte Dokument die Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt im Ausland bildet. In diesem Fall wäre vorab mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen.
Genaue Informationen bietet die Homepage des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at).
Ausstellung eines Reisepasses
Für die Beantragung eines Reisepasses lesen Sie bitte unser Merkblatt. Beachten Sie bitte, dass österreichische Reisepässe nicht verlängert werden können.
Reisepass für Minderjährige
Ab 15. Juni 2012 ist die Miteintragungen eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils nicht mehr gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zuständig ist – einen Personalausweis.
Bereits bestehende Miteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Der Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30,- Euro und ab dem zwölften Geburtstag 75,90 Euro.
Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Ausstellung eines Personalausweises
Durch die jüngst in Kraft getretene Novellierung des Passgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2009) ist nun auch die Beantragung von österreichischen Personalausweisen an österreichischen Botschaften und Berufsgeneralkonsulaten möglich. Nähere Informationen zum österreichischen Personalausweis finden sich auf folgender Internetseite:
http://www.auslandsoesterreicher.at
- Antrag Reisepass
- Antrag Personalausweis
- Reisepassantrag für Minderjährige
- Bestätigung des Erziehungsberechtigten
- Formular Erklärung
Ein Umtausch der alten Reisepässe ist nicht erforderlich - die alten Reisepässe behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit. Die Konsulargebühren für die Ausstellung eines neuen Reisepasses mit inkludierten Fingerabdrücken bleibt gleich wie bisher.
