Pension
Informationen zu Pensionsangelegenheiten finden Sie auf der Homepage für AuslandsösterreicherInnen:
Wie können Probleme beim Transfer von Pensionen von Österreich gelöst werden?
Grundsätzlich hat der im Ausland lebende Pensions- und Pflegegeldbezieher folgende Möglichkeiten seine Pension zu beziehen.
- Die Eröffnung eines Kontos im Wohnsitzland. Dabei wäre ein entsprechender Auslandsüberweisungsantrag vom betroffenen Pensionsbezieher an den jeweiligen Sozialversicherungsträger vorzulegen. Der Auslandsüberweisungsantrag kann auf der Website der Auslandsösterreicher abgerufen werden.
- Für den Fall, dass die Eröffnung eines Kontos im Wohnsitzland nicht möglich ist, oder von den betroffenen PensionsbezieherInnen nicht gewünscht wird, besteht die Möglichkeit, ein Pensionskonto bei einem Kreditinstitut in Österreich (Eurokonto) zu eröffnen. Auf dieses Konto werden in der Folge die Pension(en) vom jeweiligen Sozialversicherungsträger überwiesen. Der Pensionsbezieher könnte in diesem Fall mittels "Bankomatkarte" im jeweiligen Wohnsitzland Geldbeträge beheben, sofern eine entsprechende "Bankomat-Infrastruktur" vorhanden ist. Jede "Bankomatbehebung" im Ausland ist natürlich mit Gebühren verbunden. Informationen darüber wären bei dem jeweiligen in Frage kommenden Kreditinstitut in Österreich zu erfragen.
- Weiters besteht die Möglichkeit, das Rentenservice der deutschen Post zu nutzen. Allerdings kam es hiebei in der Vergangenheit nicht selten zu Problemen, weil Schecks auf dem Postweg in Mexiko oft verloren gehen. Der Scheck muss dann gesperrt und neu übermittelt werden. Mit erheblichen Zeitverzögerungen bis zur tatsächlichen Auszahlung muss gerechnet werden !!!
Bei Problemfällen empfiehlt die Botschaft die Kontaktierung der Gruppe "Ombudsmann" der Pensionsversicherungsanstalt:
Herr Herbert Hauerstorfer
Tel: +43 50 303-22201
e-mail: herbert.hauerstorfer(at)pva.sozvers.at
sowie
Frau Brigitte Knoll
Tel: +43 50 303-23907
e-mail: brigitte.knoll/at)pva.sozvers.at
Begünstigtenpension
Nunmehr können Personen, die nach dem 12. März 1938 und spätestens am 08. Mai 1945 geboren wurden und als Verfolgte im Gebiet der Republik Österreich oder in einem anderen Land gelebt haben, wenn zumindest ein Elternteil der betroffenen Person am 12. März 1938 seinen Wohnsitz in der Republik Österreich hatte begünstigt Pensionsmonate nachkaufen, um eine Begünstigtenpension zu erhalten.
Dazu ist eine Antragstellung notwendig.

