Lebensbestätigung
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Sollten Sie eine Lebensbestätigung benötigen, müssen Sie persönlich bei der nächsten konsularischen Vertretung (österreichische Botschaft oder Konsulat) vorsprechen und dort Ihre Identität nachweisen.
Lebensbestätigungen werden von der Pensionsversicherungsanstalt nur mehr 1-mal zu Jahresbeginn ausgesendet!
