Fundsachen
Sofern Sachen aufgefunden werden und feststellbar ist, dass diese Eigentum eines Österreichers sind, werden sie in den meisten Fällen an die österreichische Vertretungsbehörden übermittelt. Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass oder Personalausweise werden sodann an die Ausstellungsbehörde rückübermittelt; andere Unterlagen entweder an den Inhaber direkt (falls Adresse ersichtlich) oder an das Zentrale Fundamt Wien, Bastiengasse 36-38, 1180 Wien.
