Diebstahl oder Verlust von Dokumenten
In Mexiko kommt es insbesondere in den touristischen Zentren häufig zu Diebstahlsdelikten, denen meist ausländische Touristen zum Opfer fallen. Schon aus Versicherungsgründen wird zur Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizeistation bzw. bei der Touristenpolizei geraten. Bei Dokumentendiebstahl (z.B.:Reisepaß, Führerschein) muß auf jeden Fall eine Anzeige gemacht werden, da ein Ersatzdokument nur nach Vorlage einer entsprechenden Anzeigebestätigung ausgestellt werden kann. Diese Anzeigebestätigung ersetzt bei Paßdiebstahl auch den mexikanischen Einreisevermerk und ist obligatorisch für Ausreise.
Die Botschaft ist grundsätzlich nicht in der Lage, Ihnen Geldmittel für den weiteren Aufenthalt oder die Heimreise nach Österreich zur Verfügung zu stellen. Wenden Sie sich bitte an Verwandte und Bekannte in Österreich, die entweder einen Geldtransfer via Western Union (Geldauszahlung erfolgt dann bei einer Western Union Geldauszahlungsstelle) oder, sollte dies nicht möglich sein, eine Depoterrichtung beim Außenministerium (Geldauszahlung erfolgt dann via die Botschaft) veranlassen sollen.
Ausführliche Informationen zur Vorgehensweise bei Verlust von persönlichen Gegenständen, Bankkarten, Ausweisen und Dokumenten sowie Kontaktadressen in Österreich finden Sie unter:
