ÖsterreicherInnen in Mexiko und Zentralamerika

- Puerto VallartaBild: Johannes Specht
Die konsularischen Vertretungen Österreichs begleiten Sie durch viele Situationen Ihres Lebens: sie reichen von der Geburt über die Eheschließung bis zur Abwicklung einer Verlassenschaft. In jedem Fall stehen Ihnen kompetente SachbearbeiterInnen mit speziellen Kenntnissen über die österreichische und mexikanische Verwaltung beratend und tatkräftig zur Seite.
Wählen Sie bitte aus dem umfangreichen nebenstehenden Informationsangebot aus!
Auslandsösterreicherverein Centro Austriaco

- Der umgekehrte Blick: Österreich - MexikoBild: Fridolin Schönwiese
Wenn Sie Österreicher sind und ständig in Mexiko leben, nehmen Sie Kontakt zum Auslandsösterreicherverein in Mexiko auf!
Centro Austriaco
Monte Hermon 105
Col. Lomas de Chapultepec
C.P. 11000 México, D.F.
Tel.: (+52) -55- 5504-8222
Fax: (+52) -55- 5540-5946
Präsident: Herr Aurel Zoepnik (Handy: 044-55-048-222)
Frau Inge Frisch
Tel.: (+52) -55- 5596-1090
Fax: (+52) -55- 5663-0550
Herr Heinz-Peter Crain
E-Mail: hpcrain(at)prodigy.net.mx
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Auslandsösterreicherseiten:
ÖsterreicherInnen in Mexiko: Geschichte
Die erste nennenswerte Einwanderung von ÖsterreicherInnen nach Mexiko geht auf Maximilian von Habsburg zurück, im Rahmen des im Jahre 1864 gebildeten Freiwilligenheeres von 6.000 Soldaten (aus allen Teilen der damaligen Monarchie) . Hier rekrutierte sich das Offizierskorps aus österreichischen Adeligen. Ein Teil dieser Offiziere ist nach der Hinrichtung Maximilians im Lande geblieben.
Eine weitere Einwanderungswelle erfolgte nach dem ersten Weltkrieg im Zuge der Wirtschaftskrise. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Auswanderung aus wirtschaftlichen Gründen.
Zahlreiche ÖsterreicherInnen kamen im Zuge des Anschlusses Österreichs an Nazi-Deutschland und der danach einsetzenden Verfolgung nach Mexiko. Die mexikanische Regierung, welche am 19. März 1938 vor dem Völkerbund als einzige gegen das Verschwinden Österreichs Protest erhob, legte für dieses Jahr eine grosszügige Einwanderungsquote von bis zu 5.000 verfolgten ÖsterreicherInnen fest. Insgesamt konnten sich in dieser Periode etwa 1.500 ÖsterreicherInnen nach Mexiko retten. Sowohl in Wien als auch in Mexico City erinnern von Österreich gestiftete Denkmäler an diese noble Haltung Mexikos.
Ein neuerlicher Zuzug von ÖsterreicherInnen erfolgte vor allem in den 1980er Jahren, als Geschäftsleute den mexikanischen Markt entdeckten und sich hier als Firmenrepräsentanten oder selbständige Unternehmer niederließen.
Unterstützung von ÖsterreicherInnen im Ausland
Zu den wichtigsten Aufgaben aller österreichischen Vertretungsbehörden gehört die Betreuung hilfsbedürftiger österreichischer Staatsbürger. Es wird erwartet, dass die Botschaften und Konsulate schnell, effizient und unbürokratisch helfen.
Wenn ein Österreicher im Ausland schwer erkrankt oder verunglückt und die erforderliche Hilfe nicht gesichert erscheint, sollte das Konsulat neben praktischer Hilfeleistung vor Ort (Vermittlung eines Arztes, Hilfestellung bei allfälliger Einweisung in ein Krankenhaus, etc.) auch sofort per E-Mail oder telefonisch die vorgesetzte Berufvertretungsbehörde darüber informieren.
Sich temporär im Ausland aufhaltende Österreicher, die sich in einer Notsituation (z.B. Diebstahl, Unfall, etc.) mit der Bitte um finanzielle Unterstützung an das Konsulat wenden, wären in erster Linie auf die Beschaffung von Eigenmitteln zu verweisen. Die weltweit operierende, schnellste Möglichkeit Bargeld auch in Notfällen zu transferieren, stellt das Netzwerk von Western Union dar.
Ist die Eigenbeschaffung von Geldmitteln nicht möglich, können Verwandte oder Bekannte zugunsten des betroffenen Österreichers ein Depot beim Außenministerium in Wien errichten (Name, Nachname, Adresse, Tel.Nr. des Depoterlegers wird benötigt). In extremen Notfällen können ausnahmsweise auch Unterstützungsdarlehen bzw. Heimsendungsdarlehen gewährt werden. Alle dafür erforderlichen Schritte und damit verbundene Maßnahmen werden grundsätzlich durch die vorgesetzte Berufsvertretungsbehörde wahrgenommen.
Es kann jedoch ausnahmsweise möglich sein, dass Honorarkonsulate Unterstützungs- und Heimsendungsdarlehen bevorschussen müssen. Auch dies erfolgt aber prinzipiell nur in Rücksprache mit der vorgesetzten Berufsvertretungsbehörde. Die angefallenen Kosten werden den Honorarkonsulaten im Anschluss refundiert.
Verlust von Reiseschecks, Bankomatkarten und Kreditkarten
Bei Diebstahl von Reiseschecks ist bei der zuständigen Polizeibehörde eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Darüber hinaus sollte der Verlust von Reiseschecks sofort dem scheckausgebenden Geldinstitut in Österreich oder der Vertragsbank im Ausland zwecks Sperre der Schecks gemeldet werden. Bei Verlust oder Diebstahl von Kreditkarten (Mastercard, Visa, Diners Club, American Express etc.) ist telefonisch der Kreditkartenaussteller bzw. bei Verlust oder Diebstahl einer Bankomatkarte das ausstellende österreichische Geldinstitut per Telefax zu verständigen und eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Ersatzkarten können in kurzer Zeit bereitgestellt werden.
American Express
Tel.: +43/1/51511-0,
Telefax: +43/1/51511-444
Global assist: +43/1/5450110
Kundendienst: 0800 900 900 40
Mastercard - Europay Austria
Tel.: +43/1/71701-4500,
Telefax: +43/1/71701-1500;
Global Sevice: +1/314/542 7111
E-mail: mastercard(at)europay.at
Visa
Tel.: +43/1/711 11-0 (als DW auch 770)
Telefax: +43/1/711 11-559
E-mail: office(at)visa-austria.com
