Einreisebestimmungen
A) Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen von mexikanischen Staatsangehörigen
Mexikanische Staatsangehörige benötigen kein Visum, wenn Sie sich als Tourist, Geschäftsreisender oder zu Besuchszwecken nach Österreich begeben wollen, dort keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich insgesamt nicht länger als 90 Tage (in allen Schengenstaaten zusammengerechnet) innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Einreise in den Schengenraum aufhalten werden. Besondere Hinweise hierfür finden Sie im Informationsblatt.
Den Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums finden sie hier.
Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen von Staatsangehörigen, die der Visapflicht unterliegen
Detaillierte Information finden Sie unter nachstehenden downloads:
B) Längere Aufenthalte (mehr als 90 Tage) in Österreich
Für Aufenthalte in Österreich ab 90 Tagen bis zu 6 Monaten ist ein Visum an der Österreichischen Botschaft Mexiko zu beantragen. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden. (ACHTUNG: bitte umgehend den Antrag einbringen, denn sonst könnte vor der Erteilung des Aufenthaltstitel die 90 Tage der visafreien Einreise verstrichen sein!)
Folgende Personen können einen Aufenthaltstitel direkt in Österreich beantragen:
- Familienangehörige von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft nach rechtmäßiger Einreise während ihres rechtmäßigen Aufenhalts
- Fremde, die bisher rechtmäßig niedergelassen waren
- Fremde, die ( in der Vergangenheit) die österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes hatten
- Kinder binnen sechs Monaten ab der Geburt, wenn die Mutter einen gültigen Aufenthaltstitel hat
- Sichtvermerksfreie Fremde während Ihres erlaubten sichtvermerksfreien Aufenthalts
- Fremde, die eine Aufenthaltsbewilligung als Forscherin oder Forscher beantragen Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Österreichische Botschaft. Wir beraten Sie gerne über die genauen Verfahrensregeln, die in Ihrem Fall anzuwenden sind.
C) Studieren in Österreich
Mexikanische Staatsangehörige können für Studienaufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Visum nach Österreich einreisen. Besondere Hinweise siehe Informationsblatt.
Detaillierte Informationen finden Sie unter nachstehenden downloads:
- Information für Studienaufenthalte bis zu 6 Monaten
- Information für Studienaufenthalte ab 6 Monaten
- Leitfaden zu den Einreisebedingungen für ausländische Studierende
- Guide to entry and residence requirements for foreign students
D) Verpflichtungserklärung
Eine Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort des Einladers in Österreich zuständigen Fremdenpolizeibehörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion, Magistrat) abgegeben werden. Diese wird dann elektronisch an die Botschaft weitergeleitet (EVE – elektronische Verpflichtungserklärung).
Wenden Sie sich bitte für weitere Auskünfte an die zuständige Fremdenpolizei in Österreich.
E) Was ist der "Schengen-Raum"?
Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als "Schengener Staaten" oder "Schengenraum". Innerhalb des Schengenraums bestehen keine Grenzkontrollen. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch gleichzeitig Schengenstaaten sind!
