Visum
Die Österreichische Botschaft Manila freut sich, Sie hinsichtlich Ihrer Reise nach Österreich zum Thema Visum über die Beantragung und das Verfahren, die damit verbundenen Kosten und alle für Sie notwendigen Schritte wie folgt zu informieren.
1. Allgemeine Informationen
Die Konsulargebühren für die Ausstellung eines Visums betragen:
- Schengenvisum/ Visum C: EUR 60,--
- nationales Visum/ Visum D: EUR 100,--
(bezahlbar ausschließlich in Philippinischen Pesos)
Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Das Antragsformular ist gratis.
Bei der Konsulargebühr handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die bei der Antragstellung zu errichten ist und die auch im Falle einer Ablehnung nicht refunidert wird. Die Bearbeitung der Anträge auf Ausstellung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels kann erst nach Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgen.
Die Österreichische Botschaft Manila vertritt die Republik Litauen in Visaangelegenheiten. Personen mit einem Wohnsitz auf den Philippinen, welche ein (Schengen-)Visum zur Einreise nach Litauen benötigen, können dieses an der Österreichischen Botschaft Manila beantragen. Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums für Litauen sind dieselben wie für die Beantragung eines (Schengen-)Visums mit dem Reiseziel Österreich. Auch ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Von der Inanspruchnahme von sogenannten Visa- oder Vermittlungsagenturen, die hohe Geldsummen für die Beschaffung von Visa verlangen, wird ausdrücklich gewarnt, da deren Dienste sehr oft mit rechtswidringen Praktiken verbunden sind. Dem Visawerber droht dabei die Ablehnung seines Visaantrages, sowie die Versagung eines Visums auch an allen übrigen Botschaften aus dem Schengenraum.
Der Visumsantrag is persönlich einzubringen. Der Antragsteller ist auch für die Richtigkeit der angegebenen Daten und die Vollständigkeit des eingebrachten Antrages selbst verantwortlich. Das gilt auch, wenn Buchungen über ein Reisebüro erfolgt sind. Sollten sich nach Einbringung des Antrages Änderungen ergeben (Reiseziel, Reisezweck, Reisedaten, Flüge, Unterkunft etc.), so sind diese der Botschaft schriftlich und unmittelbar bekannt zu geben.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit des Antrages einschließlich aller beizubringender Unterlagen sind die unabdingbare Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages.
Eine aktuelle Liste der Konsulargebühren finden Sie hier.
Es wird darauf hingewiesen, dass das österreichische Schengenvisum generell zur Einreise in den Schengenraum berechtigt. Allerdings kann auch Reisenden, die über ein gültiges Schengenvisum verfügen, die Einreise in den Schengenraum unter bestimmten Voraussetzungen verwehrt werden, sollte der Reisende nicht in der Lage sein, der Grenzkontrollbehörde seinen Reisezweck ausreichend zu erklären und gegebenenfalls zu belegen.
Zusätzlich kann es erforderlich sein, dass die philippinische Einwanderungsbehörde („Bureau of Immigration“) von philippinischen Staatsangehörigen bei der Ausreise aus den Philippinen Dokumente, die zum Beispiel den Reisezweck bzw. die zur Reise notwendigen finanziellen Mittel belegen, verlangen. Die Botschaft kann bei der Erlangung der zur Ausreise notwendigen Dokumente keine Hilfestellung anbieten. Allfällige Fragen diesbezüglich wären an die philippinische Einwanderungsbehörde (Bureau of Immigration) zu richten.
2. Öffnungszeiten im Bereich Visa
Die Österreichische Botschaft Manila nimmt Visaanträge von Montag bis Donnerstag nach vorheriger Terminvereinbarung (siehe Punkt 3) entgegen.
3. Terminvergabe
Visaanträge können frühestens 3 Monate vor der geplanten Reise eingebracht werden. Sobald die von Ihnen eingeladene Person zur Visaantragstellung bereit ist, können Sie – oder der/die Reisende – mittels e-mail an manila-ob(at)bmeia.gv.at einen Termin buchen. Hier müssen der vollständige Name, das Geburtsdatum und die Reisepassnummer angegeben werden. Die Botschaft bucht hier den/die Reisende/n für den nächstmöglichen Termin ein.
Bei Familien oder Reisegruppen kann auch ein Mitglied der Gruppe für alle Reisenden einen Termin buchen. In diesem Fall sind für sämtliche Gruppenmitglieder die Namen, Geburtsdaten und Reisepassnummern anzugeben.
4. Auskünfte
Über den Stand und das Ergebnis des Visaverfahrens kann grundsätzlich nur der Antragsteller/die Antragstellerin im Rahmen einer schriftlichen Eingabe an die Botschaft informiert werden. Individuelle Auskünfte an sonstige Personen (z. B. EinladerInnen) sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
5. Allgemeine Voraussetzungen:
In untenstehenden Merkblättern finden Sie sämtliche Informationen zur Beantragung eines Visums.
Um es allen Antragsstellern zu ermöglichen rasch zu einem Termin zu gelangen, wird gebeten, die Botschaft im Falle des Nichterscheinens zu einem gebuchten Termin via Telefon oder e-mail zu informieren.
