Verkehrswesen
Stand: März 2012
Vignette, Muster 2012

- Vignette
MAUT
Seit dem 1. Jänner 1997 ist für die Benützung der meisten österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen die Entrichtung einer zeitabhängigen Maut vorgeschrieben.
Die Vignette kostet 2012 für PKW, PKW mit Anhänger und LKW bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht
- 77,80 Euro für das gesamte Jahr
- 23,40 Euro für 2 Monate und
- 8,00 Euro für 10 Tage.
Für Motorräder (auch mit Beiwagen)
- 31,00 Euro für das gesamte Jahr
- 11,70 Euro für 2 Monate und
- 4,60 Euro für 10 Tage.
Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres gültig. Fahrzeuglenker, die keine Vignette besitzen, müssen mit 120 Euro Strafe rechnen. Kann nicht au der Stelle bezahlt werden, droht eine Geldstrafe zwischen 300-3.000 Euro
Die Vignette kann bei folgenden Stellen bezogen werden:
- In Zollämtern
- In Raststätten
- Bei der Post
- In Geschäftsstellen der österreichischen Automobilclubs
- In Tankstellen
- In Trafiken
- In Deutschland bei Geschäftsstellen der deutschen Automobilclubs
Nähere Informationen finden Sie hier.
Maut für LKW
Seit 2004 müssen alle Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich eine Maut entrichten. Zur Abbuchung der Maut benötigt das Fahrzeug eine GO-Box.
Für nähere Informationen zur GO-Box, klicken Sie bitte hier.
EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz
Seit 1. März 2008 ist das EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz in Kraft.
Der Beschluss sieht vor, dass alle in einem Mitgliedstaat verhängten Geldstrafen und Geldbußen EU-weit in gegenseitiger Anerkennung vollstreckt werden können. Es wird daher geraten Verwaltungsstrafen in Österreich grundsätzlich zu bezahlen, wenn man der Ansicht ist die Übertretung begangen zu haben.
Nähere Informationen zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz finden Sie auf der Seite des Fachverbandes für Güterbeförderungsgewerbe.
KFZ-An/Ummeldung, Fahren mit ausländischem Kennzeichen, Einfuhr von KFZ
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Verkehrsvorschriften
Die Verkehrsvorschriften in Österreich entsprechen im Wesentlichen jenen in Spanien. Grundsätzlich gilt ein Tempolimit von 130 km/h (110 km/h von 22 Uhr bis 5 Uhr) auf Autobahnen, 100 km/h auf Schnellstraßen und 50km/h in Ortsgebieten.
Winterreifen und Schneeketten
Seit 5. Jänner 2008 haben die Kraftfahrer auf Österreichs Straßen eine Winterausrüstungspflicht, die vom 01. November bis 15. April des Folgejahres gilt. Der Autolenker muss daher an allen Rädern Winterreifen montieren. Besondere Vorsicht gilt bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis sowie bei Straßennässe, da bei Absinken der Temperatur Glatteisgefahr besteht.
Autolenker, die mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen Schneeketten im Kofferraum mitführen. Diese sollten bei durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckter Fahrbahn auf den Antriebsrädern montiert werden.
Die Missachtung der Winterausrüstungspflicht hat eine Strafe von 35 Euro zur Folge. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefärdet, droht eine bis zu 5.000 Euro hohe Strafe.
Sperren von Alpenübergängen
Bitte beachten Sie bei Ihrer Reise nach Österreich, dass manche Alpenpässe von Mitte Oktober bis Anfang Mai gesperrt sind, wie z.B.: Großglockner-Hochalpenstraße (Salzburg/Kärnten), Silvretta-Hochalpenstraße (Tirol/Vorarlberg), Timmelsjoch (Tirol), etc.
Schwertransporte
Für Information zu Schwertransporten in Österreich besuchen Sie bitte:
Fachverbandes für das Güterbeförderungsgewerbe Arbeitsgemeinschaft
und
Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ).
Wiedner Hauptstraße 68
A-1040 Wien
Tel.: +43 (0)1/961 63 63,
Fax: +43 (0)1/961 63 75
