Haustiere
Stand: März 2012
Einfuhrbestimmungen für Haustiere nach Österreich
Seit Mai 2010 sind bei der Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU und des EWR folgende Erfordernisse zu beachten:
- Maximal 5 Tiere dürfen im Privatreiseverkehr innergemeinschaftlich verbracht werden
- Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden (EU-einheitlicher Heimtierausweis/pet pass).
- Aus dem Ausweis muss hervorgehen, dass das Tier über eine gültige Tollwutimpfung verfügt. Die Tollwutimpfung ist 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig.
- Das Tier muss durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Die Mitnahme von Hunde, Katzen und Frettchen, die jünger als 3 Monate alt sind, unterliegt gesonderten Bestimmungen.
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