Zollbestimmungen
Zollbestimmungen
Bei Ihrer Einreise nach Österreich unterliegen die von Ihnen mitgeführten Waren grundsätzlich keiner Zollkontrolle. Stichprobenartige Kontrollen sind aus Sicherheitsgründen jedoch weiterhin möglich.
Bei Reisen mit dem Flugzeug können Sie daher, sofern Sie nicht außerhalb der Europäischen Union umgestiegen sind, den Ausgang für EU-Reisende Benützen.
Wenn Sie über einen Drittstaat (d.h. Nichtmitgliedstaat der EU) nach Österreich einreisen, haben Sie bezüglich der Kontrollen die Bestimmungen für Reisen nach Österreich aus einem Gebiet außerhalb der Europäischen Union zu beachten.
Reisende dürfen die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbene Waren ohne weitere Erhebung von Gebühren nach Österreich einführen, da die im Kaufpreis enthaltenden Steuern (z.B. Umsatsteuer) bereits in einem anderen EU-Staat erhoben wurde, in dem die Ware gekauft wurde.
Für gewisse Waren gelten Beschränkungen. Sie betragen im Einzelnen:
- für Zigaretten: 200 Stück
- für Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gram): 100 Stück
- für Zigarren: 50 Stück
- für Rauchtabak: 250gr
- für Wien (davon max. 60l Sekt): 90l
- für Bier: 110l
- für Spirituosen: 10l
- andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% vol.): 20l
Werden diese Richtmengen überschritten, wird vermutet, dass die Waren für gewerbliche Zwecke verwendet werden und somit abgabenpflichtig sind.
Die angeführten Regelungen gelten für alle Einreisenden aus Spanien, ausgenommen der Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla, sowie für Andorra. Die drei Letztgenannten gehören nicht zur EU, bei Einfuhr muss man daher die Bestimmungen für Waren, die aus einem Drittland eingeführt werden beachten. Die Kanarischen Inseln sind Teil der EU, es bestehen jedoch Sonderregelungen. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministrium für Finanzen.
