Einreisebestimmungen
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union. Spanische Staatsangehörige können mit Ihrem gültigen Personalausweis (DNI) oder Reisepass (dieser kann bis zu 5 Jahren abgelaufen sein) nach Österreich einreisen. Ein längerfristiger Aufenthalt muss spätestens nach Ablauf von drei Monaten der zuständigen Niederlassungsbehörde (Landeshauptmann bzw. Bezirksverwaltungsbehörde) gemeldet werden.
Minderjährige Kinder, die mit Ihren Eltern reisen, müssen entweder ihren eigenen Personalausweis (DNI) oder Reisepass mitführen, oder im Reisepass ihrer Eltern mit eingetragen sein. Das spanische Familienbuch ist keinesfalls ein gültiges Reisedokument! Alleinreisende Kinder müssen auf jeden Fall im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein (Personalausweis (DNI) oder Reisepass).
Da Österreich Teil des Schengen-Raums ist, benötigen Drittstaatsangehörige, die ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben, in der Regel kein Visum zur Einreise nach Österreich. Für den Grenzübertritt benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass und den gültigen spanischen Aufenthaltstitel (Tarjeta de Residencia) oder eine Rückkehrberechtigung (Autorización de Regreso). Sie können sich bis zu 90 Tage pro Halbjahr für touristische Zwecke in Österreich aufhalten.
