Arbeit und Aufenthalt in Österreich
Stand: März 2012
Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union haben das Recht, ohne besondere Formalitäten in alle anderen Mitgliedstaaten einzureisen. Sie brauchen dazu lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, muss Ihr Aufenthalt spätestens ab dem vierten Monat nach Ihrer Einreise in Österreich der zuständigen Niederlassungsbehörde mitgeteilt werden. Bei Vorliegen eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts von mehr als drei Monaten ist auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" auszustellen.
EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt, erwerben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt im Bundesgebiet das Recht auf Daueraufenthalt. Bei Vorliegen der Vorraussetzungen ist auf Antrag eine "Bescheinigung des Daueraufenthaltes" auszustellen.
Sie benötigen für die Einreise nach Österreich kein Visum und für den Aufenthalt in Österreich keinen Aufenthaltstitel? Erkundigen Sie sich bei einer konsularischen Vertretung, dem HELP-Amtshelfer oder die Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
Arbeit
Um in Österreich zu arbeiten ist es empfehlenswert, der deutschen Sprache mächtig zu sein. Das Arbeitsmarktservice in Österreich ist zu vergleichen mit der ‘Oficina de empleo‘ in Spanien. Bitte beachten Sie, dass die Österreichische Botschaft nicht bei der Arbeitsplatzsuche behilflich sein kann.
Hilfreiche Links für Arbeitssuchende:
AMS (Arbeitsmarktservice)
EURES
Der Standard
Jobcenter
Karriere.at
Wohnen
In Österreich gibt es, anders als in Spanien, ein großes Angebot an Mietwohnungen. Meist sind Immobilienmakler mit der Vermittlung dieser Wohnungen beauftragt, daher müssen Sie mit zusätzlichen Vermittlungskosten rechnen.
Hilfreiche Links für Wohnungssuchende:
Nicht EU-Bürger
Auf der offiziellen Migrationsplattform der östrreichischen Bundesregierung finden Sie nützliche Informationen zur Rot-Weiss-Rot-Karte sowie zu den Arbeits- und Niederlassungsvoraussetzungen in Österreich.
Für die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Berufstätigkeit in Österreich ist eine Arbeitsbewilligung erforderlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf den Webseiten des Arbeitsmarktservice Österreich und des Bundesministeriums für Inneres.
Freiwilligenarbeit in Österreich
In Österreich leisten rund 3 Millionen Menschen ab 15 Jahren in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen Freiwilligenarbeit. Somit sind beinahe 45% der österreichischen Bevölkerung in Organisationen und Vereinen oder in der Nachbarschaftshilfe freiwillig und unentgeltlich tätig. Österreich liegt damit gemeinsam mit den Niederlanden, Schweden und dem Vereinigten Königreich im europäischen Spitzenfeld. Freiwilliges Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Gesellschaftmodells. Wöchentlich werden knapp 14,7 Millionen Arbeitsstunden in verschiedensten Vereinen und Organisationen wie Rotes Kreuz oder Freiwillige Feuerwehr geleistet. Österreich hat sich zum Ziel gesetzt, im Europäischen Freiwilligenjahr 2011 die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement weiter zu verbessern. Darunter fallen die Unterstützung von Freiwilligenorganisationen durch Plattformen und Kooperationen sowie die formale Anerkennung freiwilliger Tätigkeiten.
