Lebensbestätigungen
Stand: März 2012
Lebensbestätigungen dienen als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Für eine z.B. von der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt verlangte Lebensbestätigung, muss sich der/die betroffene Pensionist/In persönlich mit einem Lichtbildausweis - und evtl. dem von der PVA übermittelten Formular - zur nächstgelegenen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Honorarkonsulat) begeben, um dort die Lebensbestätigung austellen zu lassen (im Falle von Pensionisten und Rentnern gebührenfrei).
Im Falle der Transportunfähigkeit kann die Bestätigung ebenfalls von einer spanischen Behörde (Polizeistelle, Gemeindeamt) oder einem spanischen Notar ausgestellt werden. In Ausnahmefällen können auch Verwandte/Bekannte das Formular vom Betroffenen ausgefüllt und unterschrieben, mit Original-Lichtbildausweisen von beiden sowie einer ärztlichen Bestätigung betreffend seiner/ihrer Bewegunsunfähigkeit bei der Botschaft bzw. dem zuständigen Honorarkonsulat abgeben.
Die Lebensbestätigung muss dann von dem Betroffenen versendet werden.
Von österreichischen Vertretungsbehörden ausgestellte Lebensbestätigungen sind normalerweise zur Vorlage bei einer Behörde in Österreich vorgesehen.
