Konsulargebühren
Stand: Mai 2012
Die meisten Amtshandlungen der Botschaft und der Konsulate unterliegen einer Gebührenpflicht nach dem Konsulargebührengesetz. Zusätzlich werden in einigen Fällen Gebühren der Inlandsbehörde etwa nach dem Gebührengesetz eingehoben.
Den vollständigen Gesetzestext des Konsulargebührengesetzes in der letztgültigen Fassung erhalten Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (Suchwort: KGG 1992) oder durch folgende Dateien:
Aufgrund einer neuen Verordnung wird bei Beantragung eines biometrischen Reisepasses bei den Honorarkonsulaten Barcelona und Las Palmas de Gran Canaria eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von jeweils € 30,- bzw. € 15,- eingehoben.
Bei Beantragung eines Personalausweises beträgt die Bearbeitungsgebühr bei allen Honorarkonsulaten € 15,-
Für Notpässe und Reisepässe für Kinder unter 12 Jahren ist diese Bearbeitungsgebühr nicht zu entrichten.
