Einreise und Aufenthalt in Spanien
Stand: März 2012
Die nachstehenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf eine vollständige und authentische Darstellung der relevanten rechtlichen Bestimmungen. Sie sind lediglich als allgemeine Information für ÖsterreicherInnen gedacht, die nach Spanien einreisen oder sich hier längerfristig aufhalten möchten.
Registrierung an der Botschaft
Es wird empfohlen, sich bei einem längeren Aufenthalt in Spanien an der Österreichischen Botschaft in Madrid oder dem nächstgelegenen Honorarkonsulat zu melden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Um sich zu registrieren, klicken Sie bitte hier.
Grundsätzliches
Als Angehörige eines EU-Staates haben ÖsterreicherInnen grundsätzlich das Recht, nach Spanien einzureisen, sich hier niederzulassen und unter denselben Bedingungen wie spanische Staatsangehörige einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ein Einreisevisum, eine Arbeitserlaubnis oder eine Aufenthaltsgenehmigung sind nicht erforderlich.
Einreise und Aufenthalt von unter 3 Monaten
Für die Einreise und einen Aufenthalt von unter 3 Monaten ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis ausreichend. Aufgrund der Ausweispflicht in Spanien sollte dieser jedoch immer mit sich geführt werden.
Aufenthalt von über 3 Monaten
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen Sie sich beim Gemeindeamt Ihres Wohnsitzes anmelden (empadronamiento).
Seit 2007 gelten bei einem längerfristigen Aufenthalt in Spanien darüber hinaus folgende Neuerungen:
Wollen Sie sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten, sind Sie zusätzlich verpflichtet sich innerhalb von 3 Monaten nach erfolgter Einreise in das zentrale Register für EU-AusländerInnen (Registro Central de Extranjeros) einzutragen. Die Einschreibung hat persönlich an der für Ihren Wohnort zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros zu erfolgen. Mit der Bescheinigung über die Eintragung in das zentrale Register für EU-AusländerInnen (DIN A4-Format), die Angaben zu Ihrem Namen, Staatsbürgerschaft, Wohnort und das Datum der Eintragung enthält, erfolgt außerdem die Zuteilung der N.I.E. (Número de Identidad de Extranjero). Diese benötigen Sie in Spanien für eine Vielzahl von Vorbereitungen für einen mittelfristigen Aufenthalt, wie z.B.: für eine Arbeitsaufnahme, die Eröffnung eines Bankkontos oder den Erwerb/die Anmietung von Immobilien. Für die Beantragung der Bescheinigung sind das entsprechende Antragsformular sowie ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Nach erfolgter Einzahlung der vorgeschriebenen Bearbeitungsgebühr (dzt. € 6,70,-) wird Ihnen die Bescheinigung in der Regel umgehend ausgestellt.
ÖsterreicherInnen, die bereits vor dem 02. April 2007 in Spanien ansässig waren und eine tarjeta de residencia besitzen, müssen sich spätestens nach Ablauf der Gültigkeit derselben in das zentrale Register für EU-AusländerInnen eintragen lassen. Die bisher auf Antrag ausgegebene „tarjeta de residencia“, ein dem Personalausweis ähnliches Identitätsdokument in Scheckkartenformat, wird für Angehörige von EU-Staaten nicht mehr ausgestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie:
- bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. Policía de Extranjeros. In Madrid ist dies die Comisaría General de Extranjería y Documentación (telefonische Terminvereinbarung für die Eintragung in das Register unter 902 565 701).
- bei der Informationsstelle der Generaldirektion für Einwanderung des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten (Tel.: 91 363 90 71, 91 363 90 70, 91 363 71 08).
- auf der Homepage des spanischen Innenministeriums (→Servicios →Extranjería → Cita previa → dann wählt man Certificado UE unter den Optionen) (Tel.: 900 150 000).
Beantragung der Número de Identidad de Extranjero aus dem Ausland
Die Beantragung der Número de Identidad de Extranjero kann auch aus dem Ausland erfolgen:
Bitte folgen Sie diesem Link
⇒ auf "Solicitud NIE" Clicken, so kommt man zum Antragsformular
Das ausgefüllte Formular (Original und Kopie) bei einer Diplomatischen Vertretung Spaniens (Botschaft oder Konsulat) zusammen mit folgenden Unterlagen abgeben:
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der Gründe, warum man die NIE-Nummer beantragt
Wichtig: Es kann 2 bis 3 Monate dauern, bis die NIE-Nummer in der spanischen Botschaft einlangt.
Ausreise aus Spanien von Minderjährigen
Für eine Ausreise aus Spanien von Minderjährigen in Belgeitung eines Erwachsenen, der kein Erziehungsberechtigter ist oder von Minderjährigen ohne jegliche Begleitung ist eine Rückfrage bezüglich erforderlicher Unterlagen bei der Fluggesellschaft unbedingt notwendig. Die Mitnahme einer handschriftlichen Erlaubnis der Eltern (auf Deutsch und Spanisch) mit Namen des Begleiters (falls zutreffend) und Ziel der Reise sowie eine Reisepasskopie der Erziehungsberechtigten wird sehr empfohlen.
Information für Drittstaatangehörige für die Einreise in den Schengenraum in Spanien
Wenn nicht-visumpflichtige Drittstaatangehörige zu Besuchszwecken nach Österreich reisen und an einem spanischen Flughafen umsteigen, reisen sie in Spanien in den Schengenraum ein. Daher sind für die Kontrolle der Einreisevoraussetzungen die spanischen Grenzkontrollbehörden zuständig. Nach deren Auskunft sollte von den Reisenden folgendes vorgewiesen werden können:
- Barmittel von zwischen € 30,-- und € 50,-- pro Tag des geplanten Aufenthaltes (Kredit-oder Debitkarte wird nicht als ausreichend angesehen)
- Schriftliche Einladung des Einladers (auf Englisch wird empfohlen)
- Buchungsbestätigung des Rückfluges
Sollten die Einreisevoraussetzungen von den spanischen Behörden als nicht ergeben erachtet werden, kann den Drittstaatangehörigen die Einreise in den Schengengebiet und damit die Weiterreise nach Österreich verwehrt werden.
