Anerkennung von akademischen Titeln
Ein ausländischer Studienabschlusses wird als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das für Studienangelegenheiten zuständige Organ bzw. im Falle eines Fachhochschulstudienganges durch das Fachhochschulkollegium anerkannt.
Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades sowie die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, der in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.
Auf der Website des Website des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung finden Sie alle nötigen Informationen über die Anerkennung akademischer Titel in Österreich.
