Übersetzer
Übersetzungen und Beeidete Übersetzungen
Die Österreichische Botschaft Madrid und die österreichischen konsularischen Vertretungen in Spanien nehmen keine Übersetzungen vor. Die Botschaft kann Ihnen bei Bedarf unverbindlich eine Liste von (beeideten und nicht beeideten) Übersetzern per E-Mail zuschicken, wobei Sie ersucht werden, die spanische Region, in der Sie sich aufhalten bekannt zu geben. Ihre Wohnsitzgemeinde kann Ihnen erfahrungsgemäss auch Übersetzer in ihrem Amtsbereich nennen.
Allgemein wird empfohlen, die beglaubigten Übersetzungen in dem Land anfertigen zu lassen, in dem die Dokumente vorgelegt werden müssen, obwohl in vielen Fällen (insb. bei Personenstandsdokumenten) auch beeidete Übersetzungen die in anderen Ländern vorgenommen worden sind, akzeptiert werden. Z.B.: Die beglaubigten Übersetzungen von spanischen Universitätstitel, die in Österreich vorgelegt werden müssen, sollten vorzugsweise - und falls nötig-, versehen mit der spanischen Haager Apostille - in Österreich angefertigt werden.
