Jugendschutz
Die nachstehenden Ausführungen über spanisches Recht erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind lediglich als unverbindliche Orientierungshilfe für ÖsterreicherInnen gedacht.
Ausgehzeiten für Minderjährige
Anders als in Österreich und im angelsächsischen Raum existieren keine Gesetze, welche Ausgehzeiten für Minderjährige ohne Begleitung von Elternteilen oder Erwachsenen festlegen. Das spanische Bürgerliche Gesetzbuch enthält nur allgemeine Bestimmungen, dass Eltern die Pflicht haben „über ihre Kinder zu wachen, sie zu beschützen, zu ernähren und zu erziehen“.
Für bestimmte Veranstaltungen existieren für unter 16-jährige bzw. auch für unter 18-jährige Personen Zutrittsbeschränkungen existieren. Laut Real Decreto 28/1982 ist der Zutritt zu Nachtveranstaltungen in öffentlichen Betriebsstätten und Lokalen für Jugendliche unter 16 Jahren, sofern diese nicht von einer volljährigen, für sie verantwortlichen Person begleitet werden, nicht gestattet.
Kauf und Konsum von alkoholhaltigen Getränken
In der Mehrheit der spanischen Regionen gilt ein Verkaufsverbot für den Verkauf von alkoholischen Getränken (mit einem Alkoholgehalt von über 1%) an unter 18-jährige. Auch der Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist Minderjährigen unter 18 Jahren ebenfalls größtenteils verboten.
Abweichungen von diesen Bestimmungen gibt es in einigen wenigen Regionen. So ist in Galizien der Erwerb und Genuss von Getränken mit einem Alkoholgehalt von bis zu 18% ab dem 16. Lebensjahr gestattet. Getränke mit einem Alkoholgehalt über 18% dürfen ausschließlich ab dem 18. Lebensjahr erworben und konsumiert werden. Um genauere Auskünfte bezüglich der jeweiligen Gesetzgebung der einzelnen Regionen zu erhalten empfehlen wir Ihnen, sich direkt auf den Internetseiten der jeweiligen Autonomen Regionen, siehe die folgenden Links.
Kauf und Konsum von Tabakwaren
Der Erwerb und Genuss von Tabakwaren in Spanien ist mehrheitlich ab der Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt, wobei auch hier Abweichungen in einigen Regionen existieren. So sind in Galizien Kauf und Konsum von Tabakwaren erst ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Für genauere Informationen zum Kauf und Konsum von Tabakwaren in den jeweiligen Regionen steht Ihnen die unten angeführte Linkliste zur Verfügung.
Gesetzgebung der Regionen (Auszüge)
Aragón
Cantabria
Castilla La Mancha
Castilla y León
Catalunya
Comunidad de Valencia
Galizien
Andalusien
