Rechtliche Informationen
Stand: März 2012
Information über geltende Bestimmungen des österreichischen Rechts erhält man am einfachsten über das Internet. Das vom Bundeskanzleramt koordinierte Rechtsinformationssystem (RIS) dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt verlautbarten Rechtsvorschriften sowie der Information über die bestehenden Rechtsnormender Republik Österreich.
Honorarkonsulate sind in der Regel nicht befugt, umfassende, die österreichische Rechtslage betreffende Anfragen direkt schriftlich oder mündlich zu beantworten. Lediglich zu einigen wenigen, wiederholt auftretenden Fragestellungen existieren von der Östereichischen Botschaft Madrid erstellte Merkblätter, die als Erstinformation gedacht sind und auch von den Honorarkonsulaten verwendet und verteilt werden.
Die Botschaft ist berechtigt, Zeugnisse (certificados) oder amtliche Bestätigungen, wie etwa jene über die geltende österreichische Rechtslage zu bestimmten Fragekomplexen (etwa Erb-, Scheidungs- oder Eherecht), auszustellen. Dazu ist von den Antragstellern die Gesetzesbestimmung anzuführen, die bestätigt werden soll, und weiters sind 42 Euro an Konsulargebühren zu entrichten.
Mit Ausnahme der österreichischen Bundesverfassung, von der auch nicht offizielle Übersetzungen in englischer und französischer Sprache existieren, liegen österreichische Gesetzestexte grundsätzlich nur in deutscher Sprache vor. Übersetzungen von Gesetzestexten fertigt die Botschaft nicht an. Hierfür wären staatlich geprüfte Übersetzer heranzuziehen.
In bestimmten Fällen des Außerstreitgesetzes kann außerdem auf Antrag ein formelles Gesetzeszeugnis des österreichischen Bundesrechts vom Bundesministerium für Justiz ausgestellt werden. Nähere Auskünfte darüber erteilt die Botschaft.
