Reisepass
Nach den nunmehrigen passrechtlichen Vorschriften können Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei jeder österreichischen Vertretungsbehörde mit Passbefugnis entweder in Luxemburg oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt.
NEU: Seit 30. März 2009 werden neueSicherheitspässe mit Fingerabdruck ausgestellt. Die persönliche Vorsprache an der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in Luxemburg ist daher für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahrunbedingt notwendig.
Österreichische Reisepässe können nicht verlängert werden. Zur Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
ACHTUNG: Ab 15.06.2012 ist eine Kindermiteintragung im Reisepass der Eltern nicht mehr gültig. Kinder benötigen ab diesem Zeitpunkt einen eigenen Reisepass!
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- derzeitigen Reisepass
- Meldenachweis der Gemeinde (nicht älter als 6 Wochen) mit dem Vermerk der Staatsbürgerschaft
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Geburtsurkunde im Original
- 1 Passfoto gemäß www.passbildkriterien.at
- Konsulargebühr: € 70,-- (in bar, keine Kreditkarten)
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- zutreffendenfalls: Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens
- zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grads
Ausstellung eines österreichischen Reisepasses mit Datenträger für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr, Euro 30,00
Bei der Antragstellung eines Reisepasses für Kinder auch die Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet)
Es ist grundsätzlich erforderlich, dass Sie bei Beantragung des Reisepasses persönlich erscheinen.
Die Ausstellung Ihres Reisepasses dauert ca. 3-4 Wochen, da dieser in Österreich gedruckt wird.
Bei Abholung Ihres neuen Reisepasses ist der alte Reisepass mitzubringen, da dieser ungültig gestempelt werden muß.
Nachträgliche Änderungen
Folgende nachträgliche Änderungen sind im (roten) EU-Reisepass möglich:
- Änderung des Wohnortes
- Eintragung eines akademischen Grades (nicht bei den Personaldaten, sondern bei den nachträglichen Änderungen)
Hinweis:
Bei der Ausfertigung des roten EU-Reisepasses wird der internationale, von der ICAO definierte Zeichensatz verwendet, der sprachspezifische Zeichensätze nicht kennt (z.B. Akzente im Französischen oder Umlaute im Deutschen, Schriftzeichen wie "ß" bzw. Schriftzeichen, die die besondere Aussprache eines Buchstabens anzeigen). Es kann von dem/der Reisepassinhaber/In verlangt werden, dass sein/ihr richtiger Name - mit deutschen bzw. anderen Schriftzeichen - auf der Seite 5 des Reisepasses vermerkt wird. Die Konsulargebühren für Änderungen betragen € 25,--.

