Personalausweis

- Personalausweis
Nach den nunmehrigen passrechtlichen Vorschriften können Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bei jeder österreichischen Vertretungsbehörde mit Passbefugnis entweder in Luxemburg oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt.
Österreichische Personalausweise können nicht verlängert werden. Zur Ausstellung eines neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Meldenachweis der Gemeinde (nicht älter als 6 Wochen)
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Geburtsurkunde im Original
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- zutreffendenfalls: Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens
- zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grads
- 1 Passfoto gemäß www.passbildkriterien.at
- Konsulargebühr: € 57,-- ( in bar, keine Kreditkarten), für Kinder unter 16 Jahren € 27,--
Es ist grundsätzlich erforderlich, dass Sie bei Beantragung des Personalausweises persönlich erscheinen.
Die Ausstellung Ihres Personalausweises dauert rund drei Wochen, da dieser in Österreich gedruckt wird.
