Sie benötigen Dokumente aus Österreich?
Für eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Auszüge aus dem Geburtenbuch, Ehebuch oder Sterbebuch (am besten auf internationalem Formular, damit keine Übersetzung erforderlich wird) wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, bei dem der Personenstandsfall verzeichnet wurde.
Die Adresse und Telefon- bzw. Telefaxnummern finden Sie unter:
Beachten Sie bitte, dass in Österreich die Matriken bis zum 31.12.1938 (für Eheschließungen bis zum 31.8.1938 und im Burgenland bis 1895) von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften geführt wurden. Für Personen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört haben, wurden ab 1870 (und ebenfalls bis zum 31.12.1938) Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt.
Sollte die Begleichung der Gebühren in Österreich ein Problem darstellen, können Sie das Standesamt um die Übermittlung die Österreichische Botschaft in Luxemburg ersuchen, wo Sie die Gebühren dann entrichten können. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich Konsulargebühren in Höhe von mindestens € 18,00 anfallen.
Sollten Sie andere Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Personenstandsurkunden haben, steht Ihnen die Österreichische Botschaft Luxemburg gerne für eine Hilfestellung zur Verfügung.
Hinweis: Von österreichischen Behörden ausgestellte Urkunden benötigen für die Verwendung in Luxemburg keine Beglaubigung oder Apostille!
Sie benötigen Dokumente aus Luxemburg ?
Beantragen Sie Personenstandsurkunden direkt beim Luxemburger Standesamt, das sich beim jeweiligen Gemeindeamt befindet. Die Adressen finden Sie unter:
Österreichische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Luxemburg können die Beschaffung von Personenstandsurkunden in Luxemburg durch die Botschaft beantragen. Die Konsulargebühren betragen in diesem Fall mindestens € 24,00.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Vor- und Familienname
- Familienname bei Geburt
- Ort der Geburt
- Tag der Geburt
- Ort und Tag des Personenstandsfalls (Eheschließung, Tod)
- Angabe des Grunds zur Beschaffung Strafregister Führerschein Zuständigkeit
