Beibehaltung der Staatsbürgerschaft

- Österreichische FahneFoto: Austrian Views
Sie sind österreichische/r StaatsbürgerIn und wollen eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben, ohne die österreichische Staatsbürgerschaft zu verlieren? Beachten Sie bitte die nachstehenden Hinweise:
Der freiwillige Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit bewirkt den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben und die österreichische Staatsbürgerschaft dadurch nicht verlieren wollen, so müssen Sie rechtzeitig die Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft kann nur vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit bewilligt werden.
Allgemeine Voraussetzungen (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, §§ 28 und 10)
- Interesse der Republik Österreich, oder
- Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung und Vorliegen eines für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdigen Grundes im Privat- und Familienleben,
- Zustimmung des anderen Staates,
- Unbescholtenheit.
Falls Sie an einem Verfahren zwecks Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft interessiert sind, nehmen Sie bitte zuerst telefonisch mit den zuständigen Sachbearbeitern Kontakt auf. Die Österreichische Botschaft Luxemburg agiert in diesen Angelegenheiten im Auftrag des jeweils zuständigen Amts der Landesregierung, dem die Entscheidung vorbehalten ist.
Dokumente
Für die Bearbeitung Ihres Ansuchens um die Bewilligung der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist, soweit dies derzeit beurteilt werden kann, die Vorlage insbesondere der nachstehend angeführten Urkunden und Schriftstücke notwendig. Im Verlauf des Verfahrens kann es sich jedoch herausstellen, dass noch weitere Unterlagen nachzubringen sind.
- Ihr Lebenslauf (ausführliche schriftliche Darstellung insbesondere Ihrer Wohn- und Aufenthaltsorte von Geburt bis jetzt, Ihrer Schulbildung, Ihres beruflichen Werdeganges und Ihrer persönlichen Verhältnisse);
- eine ausführliche schriftliche Darstellung der von Ihnen bereits erbrachten und von Ihnen noch zu erwartenden Leistungen, bzw. eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes, wegen denen bzw. aus dem die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft Ihrer Ansicht nach im Interesse der Republik Österreich liegt;
- wenn Sie die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft wegen bereits erbrachter und noch zu erwartender Leistungen anstreben: geeignete Schriftstücke, die Ihre Leistungen dokumentieren (z. B. Stellungnahmen oder Befürwortungsschreiben von Fachinstitutionen, Kopien von Abhandlungen in Fachzeitschriften, die von Ihnen verfasst wurden, Referenzen Ihrer Auftrag- oder Arbeitgeber usw.);
- Ihre Geburtsurkunde in Fotokopie;
- zutreffendenfalls: Ihre Heiratsurkunde in Fotokopie;
- zutreffendenfalls: das Scheidungsurteil betreffend Ihre Vorehe (mit Bestätigung der Rechtskraft) in Fotokopie; · Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis in Fotokopie;
- zutreffendenfalls: den urkundlichen Nachweis über Ihren akademischen Grad bzw. den Nostrifizierungsbescheid in Fotokopie;
- bei Wohnsitz im Ausland: einen Strafregisterauszug (Führungszeugnis) neuesten Datums, ausgestellt von der für Ihren derzeitigen Wohnsitz zuständigen Behörde, ferner aus allen jenen Staaten, in denen Ihr Aufenthalt jeweils länger als sechs Monate währte.
Beachten Sie bitte:
Fremdsprachige Urkunden müssen zusammen mit Übersetzungen in die deutsche Sprache, die von einem gerichtlich beeideten Übersetzer angefertigt wurden, vorgelegt werden.
Kosten
Für den Bescheid über die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist z. B. an das Land Wien eine Verwaltungsabgabe von 76,30 EUR zu entrichten. Allerdings ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen: z.B.: für das Beibehaltungsansuchen 13,00 EUR, für jedes dem Ansuchen beigelegte oder nachgereichte Dokument (Zeugnis) 13,00 EUR, für jede sonstige Beilage 3,60 EUR usw.
Erwerb der Luxemburger Staatsangehörigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Luxemburger Behörde:
Ministère de la Justice
Service Naturalisation
16, boulevard Royal
L-2934 Luxembourg
Tel. 478-4535
bzw. an das jeweilige Wohnsitzgemeindeamt.
Auf der unten angeführten Website des Luxemburger Justizministeriums kann ein Pdf - Dokument in deutscher Sprache mit detaillierten Informationen zur Luxemburger Staatsbürgerschaft heruntergeladen werden.
Der Erwerb der Luxemburger Staatsangehörigkeit setzt die das Ausscheiden aus dem Österreichischen Staatsverband voraus . Österreichische Behörden können Sie beim Erwerb der Luxemburger Staatsangehörigkeit nicht unterstützen!
In der Beziehung zu Luxemburg gilt: Erwirbt ein/e österreichische/r StaatsbürgerIn die Luxemburger Staatsangehörigkeit, verliert sie/er die österreichische Staatsbürgerschaft (§ 26 Z 1 StbG).
Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft gemäß § 28 StbG ist u. a. zu bewilligen, wenn (Z 2) der fremde Staat, dessen Staatsangehörigkeit angestrebt wird (in diesem Fall Luxemburg), der Beibehaltung zustimmt.
Grundsätzlich stehen in der Beziehung zu Luxemburg dieser Möglichkeit die Bestimmungen des "Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit" entgegen.
Österreich hat allerdings von dem im Punkt 3 der Anlage zum Übereinkommen vorgesehenen Vorbehalt Gebrauch gemacht, wonach Österreich – trotz Art. I des Übereinkommens – Staatsbürgern, die durch ausdrückliche Willenserklärung eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben, die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft bewilligen kann.
Voraussetzung ist, dass der Vertragsstaat (in diesem Fall Luxemburg), dessen Staatsangehörigkeit erworben werden soll, dem, vor Bewilligung der Beibehaltung, zugestimmt hat.
Rechtsgrundlage:
Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (Österreich: Bundesgesetzblatt Nr. 471/1975 in der Fassung Nr. 145/1976; Den deutschen Text können Sie auf der folgenden Website abfragen.
