Beglaubigung
Beglaubigung von Urkunden
Urkunden, die von einer amtlichen Stelle in Österreich oder Luxemburg ausgestellt worden sind, bedürfen keiner weiteren Beglaubigung, um in Österreich oder Luxemburg anerkannt zu werden.
Beglaubigung von Unterschriften
Die Botschaft beglaubigt die Unterschrift von Privatpersonen, soweit die Dokumente für Österreich bestimmt sind. Zur Beglaubigung der Unterschrift ist es unbedingt erforderlich, dass die Unterschrift vor dem Beglaubigungsbeamten geleistet wird. Sprechen Sie deshalb persönlich vor und nehmen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit. Die Konsulargebühr beträgt € 40,00.
Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung
Die Botschaft beglaubigt die Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung. Hiezu müssen das Original des Dokuments und die Kopie vorgelegt oder übermittelt werden. Die Konsulargebühr beträgt € 40,00.
Beglaubigung einer Übersetzung
Die konsularischen Vertretungen Österreichs sind nicht befugt, die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen. Für die Anerkennung einer Übersetzung in Luxemburg ist es erforderlich, dass sie von einem diplomierten Übersetzer vorgenommen worden ist. Eine Überbeglaubigung der Unterschrift und des Siegels des Übersetzers ist nicht erforderlich. Für Übersetzungen in Österreich wenden Sie sich bitte an einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Die Liste der zugelassenen Übersetzer in Österreich finden Sie unter
Beglaubigung im Hochschulbereich
Informationen über das Beglaubigungswesen im Hochschulbereich finden Sie in den beiden Merkblättern, die zum Download zu Verfügung stehen (in deutscher und französischer Sprache).
