Schusswaffen
Personen mit Wohnsitz in Luxemburg dürfen Schusswaffen und Munition nach Österreich im Rahmen einer Reise persönlich transportieren, sofern diese Waffen in einem ordnungsgemäß ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und die zuständige österreichische Behörde eine Bewilligung erteilt hat.
Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung zum Mitbringen von Schusswaffen und Munition kann
- entweder direkt bei der Behörde in Österreich, das ist die Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion, die für den beabsichtigten Aufenthaltsort oder – im Falle einer Durchreise – die Grenzübertrittstelle örtlich zuständig ist,
- oder bei der Österreichischen Botschaft Luxemburg eingebracht werden.
Keine Bewilligung ist erforderlich für
- Jäger, mit bis zu drei Schusswaffen ( ausgenommen Faustfeuerwaffen) und dafür bestimmte Munition, und
- Sportschützen, mit bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition,
sofern diese Schusswaffen in einem von den zuständigen Luxemburger Behörde ausgestellten Europäischen Waffenpass eingetragen sind und die Betroffenen den konkreten Anlass der Reise (z. B. bestimmte Jagd- oder Sportausübung) nachweisen.
