Visum
Da Österreich Teil des Schengen-Raumes ist, benötigen Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Luxemburg haben, in der Regel kein Visum. Für den Grenzübertritt nehmen Sie bitte Ihren gültigen Reisepass und den gültigen Luxemburger Aufenthaltstitel mit. Als Aufenthaltstitel werden u. a. akzeptiert: Carte de séjour, Carte de résident. Minderjährige Ausländer benötigen ein "Document de circulation pour étrangers mineurs"oder ein "Visa de retour". Die Bestätigungen über die Beantragung eines Erstaufenthaltstitels ("Récépissés de 1ère demande") und provisorische Aufenthaltsgenehmigungen ("Autorisations provisoires de séjour") werden nicht akzeptiert. Für detailliertere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Bureau des Passeports, Visas et Légalisations im luxmburgischen Außenministeriums.
Andere Ausländer, die noch nicht im Besitz eines Schengen-Visums sind, können auf dem Website des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (in deutscher und englischer Sprache) die Einreisebestimmungen nachlesen oder wenden Sie sich direkt an die Österreichische Botschaft in Luxemburg.
Visaantrag:
Stellen Sie Ihren Visaantrag persönlich und nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- Antragsformular
- 1 Photo in ICAO-Qualität
- Gültiger Reisepass
- Nachweis der finanziellen Mittel
- Einladung
- Flugtickets, Autopapiere, Fahrkarten
- Kranken- und Unfallversicherung
Nähere Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Kosten:
Die Konsulargebühren für die Ausstellung des Visums hängen von der Art und der Gültigkeitsdauer des Visums ab (Bezahlung in bar, keine Kreditkarten!)
- Visum A (Flughafentransit): € 60,00
- Visum B (Durchreise): € 60,00
- Visum C (Reisevisum): € 60,00
- Sammelvisum für den Flughafentransit, die Durchreise oder als Reisevisum für 5 bis 50 Personen: € 60,00 + € 1,00 pro Person
- Visum D (längerfristiger Aufenthalt nur in Österreich): € 75,00
- Visum D+C (Aufenthaltsvisum, das auch zu einem kurzfristigem Aufenthalt in einem anderen Schengenland berechtigt): € 75,00
Dauer:
Für die Ausstellung eines Visums ist mit ca. 2-3 Wochen zu rechnen.
Elektronische Verpflichtungserklärung
Eine Verpflichtungserklärung ist nur dann abzugeben, wenn der/die VisawerberIn keine ausreichenden finanziellen Mittel für den Aufenthalt nachweisen kann/will.
Bei Abgabe von Verpflichtungserklärungen gilt grundsätzlich Folgendes:
1. Privateinladungen
Der Einlader hat persönlich bei der Fremdenpolizeibehörde in Österreich vorstellig zu werden und kann unter Vorlage folgender Dokumente eine elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) abgeben:
- Identitätsausweis
- Meldezettel
- geeignete Einkommensnachweise
- Mietvertrag oder Vergleichbares
- zutreffendenfalls Nachweise über bestehende Sorgepflichten, Kredite oder
Ähnliches sowie eventuell Unterlagen betreffend die Beziehung zum Visumwerber
2. Geschäftseinladungen
Die elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) für Firmen und Vereine ist entweder von den nach außen vertretungsbefugten Organen einer Gesellschaft oder eines Vereines (bei im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften laut Firmenbuchauszug bzw. bei Vereinen laut Vereinsregisterauszug) oder von einer von den vertretungsbefugten Organen einer Gesellschaft bzw. eines Vereines bevollmächtigten Person abzugeben.
Die Vollmacht ist auf Firmenpapier auszustellen und hat einen Firmenstempel und die Unterschrift(en) der vertretungsbefugten Organe einer Gesellschaft bzw. eines Vereins (Vergleich mit den vertretungsbefugten Personen laut Firmenbuchauszug bei eingetragenen Gesellschaften bzw. Vereinsregisterauszug) zu enthalten. Die Vollmacht kann entweder für die Abgabe einer auf eine bestimmte Person gerichtete EVE oder generell für die Abgabe von EVEn ausgestellt sein.
Im Formular zur EVE für Firmen ist im Feld "Verpflichtung durch Organisation oder Vertreter" anzuführen, dass die EVE durch eine bevollmächtigte Person abgegeben wird (Angabe des Datums der Vollmacht). Sollten in diesem Feld nicht genügend Zeichen zur Verfügung stehen, sind Ergänzungen im Feld "Bemerkungen" aufzunehmen.
Vorzulegende Unterlagen bei Firmeneinladungen:
- Identitätsausweis des Vertreters, evtl. Vollmacht
- Firmenbuchauszug/Gewerbeschein
- Nachweis der Bonität der Firma (Vorlage z. B. eines Auszuges des Kredit-
schutzverbandes, Jahresabschluss bzw. einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung)
Vorzulegende Unterlagen bei Vereinseinladungen:
- Identitätsausweis des Vertreters, evtl. Vollmacht
- Vereinsregisterauszug
- Satzung
- Nachweis über Vereinstätigkeit und Bonität des Vereins (Vorlage z. B. der Bilanz,
einer Bescheinigung des Steuerberaters)
Schengen - Informationssystem
Wenn Sie Probleme bei der Visaerteilung oder bei der Einreise über eine österreichische Grenzkontrollstelle hatten und daher Auskunft über die Daten wünschen, die im N.SIS über sie verarbeitet sind, wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Inneres als Betreiber des österreichischen Teils des Schengener Informationssystems.
Bundesministerium für Inneres (BMI)
Referat II/D/10/a (SIRENE)
Josef Holaubek Platz 5
A-1090 Wien
REPUBLIK ÖSTERREICH
Telefax: +43 (0) 1 315 28 50
Formulare und weitere Informationen finden Sie unter folgender Internetadresse:
Bitte beachten: Für eine Auskunft über eigene Daten gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 müssen Sie, um Missbräuche zu verhindern, dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen (Auftraggeber) Ihre Identität in geeigneter Form nachweisen. Im allgemeinen wird dafür der Anschluss einer Kopie eines amtlichen Identitätsdokuments mit eigenhändiger Unterschrift (z.B. Reisepass) an das Auskunftsersuchen für ausreichend erachtet. Das Auskunftsersuchen muss daher schriftlich auf Papier oder per Fax gestellt werden. Telefonische Auskunftsersuchen dürfen ebenso wenig beantwortet werden wie solche, die mit einfacher E-Mail gestellt werden.
