Medikamente / Arzneiwaren
Das Verbringen von Medikamenten bzw. Arzneiwaren und bestimmten anderen Waren nach Österreich ist nur aufgrund einer Einfuhrbewilligung für Arzneiwaren bzw. einer Bestätigung über die Verkehrsfähigkeit für andere Waren möglich.
Ausnahmeregelungen gelten in folgenden Fällen:
Für Reisende mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz in Österreich ist eine Einfuhrbewilligung für Arzneiwaren im Reiseverkehr dann nicht notwendig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Arzneispezialitäten müssen zum persönlichen Gebrauch während der Reise aus Österreich ausgeführt (d.h. bereits vor Antritt der Reise in Österreich erworben) worden sein und anschließend wieder nach Österreich eingeführt werden;
- Die Arzneispezialitäten, die im Ausland erworben wurden und nach Österreich eingeführt werden, dürfen pro Arzneispezialität drei für die Abgabe an Privatpersonen vorgesehene Handelspackungen nicht übersteigen.
Für Reisende mit normalem oder gewöhnlichem Wohnsitz im Ausland ist eine Einfuhrbewilligung für Arzneiwaren im Reiseverkehr dann nicht notwendig, wenn die Arzneispezialitäten dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen oder in einer dem Bedarf eines mitreisenden Tieres entsprechenden Menge bei der Einreise eingeführt werden.
