Einreisebestimmungen
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raums.
Luxemburger Staatsangehörige können mit Ihrem gültigen Personalausweis oder einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass, nach Österreich einreisen. Der Aufenthalt darf drei Monate nicht übersteigen.
Minderjährige Kinder, die mit Ihren Eltern reisen, müssen ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass mitführen, wenn sie nicht im Reisepass ihrer Eltern miteingetragen sind. Jeder minderjährige Luxemburger Staatsangehörige, der Luxemburg ohne Begleitung seiner Eltern verlassen möchte, muss über eine Ausreiseerlaubnis verfügen. Zusätzlich zu dieser Erlaubnis ist auch ein Personalausweis oder ein seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reisepass für den Grenzübertritt erforderlich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Luxemburger Gemeindeamt/Mairie Ihres Wohnsitzes. Minderjährige können in keinem Fall alleine mit dem Reisepass eines Elternteils reisen, in dem sie miteingetragen sind. Sie müssen unbedingt im Besitz eines eigenen Reisedokuments sein (Personalausweis oder Reisepass).
Da Österreich Teil des Schengen-Raums ist, benötigen Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in Luxemburg haben, in der Regel kein Visum. Für den Grenzübertritt benötigen diese Ihren gültigen ausländischen Reisepass und den gültigen Luxemburger Aufenthaltstitel ( autorisation de séjour ) mit. Minderjährige Ausländer benötigen ein "Document de circulation pour étrangers mineurs" oder ein "Visa de retour".
Die Bestätigungen über die Beantragung eines Aufenthaltstitels ("Récépissés de 1ère demande") und provisorische Aufenthaltsgenehmigungen ("Autorisations provisoires de séjour") werden nicht akzeptiert. Ausländer, die noch nicht im Besitz eines Schengen-Visums sind, kontaktieren die Österreichische Botschaft Luxemburg für weitere Informationen.
