Aufenthalt, Arbeiten oder Studieren in Österreich
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union haben Sie das Recht, ohne besondere Formalitäten in alle anderen Mitgliedstaaten einzureisen. Sie brauchen dazu lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ihre Reisefreiheit darf nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit eingeschränkt werden. Unabhängig davon, ob Ihre Reise berufliche oder private Gründe hat, ob Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger oder einfach als Tourist ein Land besuchen, dürfen Sie in jeden Mitgliedstaat einreisen.
Solange Sie sich nicht länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der
Sie benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich einen Aufenthaltstitel?
Der Aufenthaltstitel wird als
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsnachweis
erteilt.
Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen oder konsultieren Sie den
Formulare:
oder das

