Waffen
Personen mit Wohnsitz in Großbritannien dürfen Schusswaffen und Munition nach Österreich im Rahmen einer Reise persönlich transportieren, sofern diese Waffen in einem ordnungsgemäß ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und die zuständige österreichische Behörde eine Bewilligung erteilt hat.
Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung zum Mitbringen von Schusswaffen und Munition kann
- direkt bei der Behörde in Österreich (das ist die Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion), die für den beabsichtigten Aufenthaltsort - oder (im Falle einer Durchreise) die Grenzübertrittstelle - örtlich zuständig ist.
Keine Bewilligung ist erforderlich für:
- Jäger, für bis zu drei Schusswaffen, ausgenommen Faustfeuerwaffen und dafür bestimmte Munition, und
- Sportschützen, für bis zu drei Schusswaffen und dafür bestimmte Munition,
sofern diese Schusswaffen in einem von den zuständigen britischen Behörden ausgestellten Europäischen Waffenpass eingetragen sind und die Betroffenen den konkreten Anlass der Reise (z.B. bestimmte Jagd- oder Sportausübung) nachweisen können.
