Verhaftung
Sollten Sie verhaftet werden, bestehen Sie gegenüber den britischen Polizeibehörden darauf, dass die österreichische Botschaft unbedingt von Ihrer Verhaftung verständigt werden soll. Die Botschaft kann Ihnen bei der Benachrichtigung Ihrer Angehörigen sowie beim Ausfindigmachen eines Rechtsanwalts behilflich sein. Weiters haben Konsularbeamte das Recht, Sie in der Haft zu besuchen und mit Ihnen zu korrespondieren.
Eine rechtliche Vertretung durch die Botschaft in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren ist jedoch nicht möglich.
