Todesfall
Beim Ableben von österreichischen Staatsbürgern in Großbritannien kann die Botschaft (oder die Honorarkonsulate) die Angehörigen bei der Abwicklung der Formalitäten beraten bzw. unterstützen.
Auch wenn die Unterstützung der österreichischen Vertretungsbehörden nicht in Anspruch genommen wird, wären diese jedenfalls vom Todesfall zu verständigen und möglichst folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Sterbeurkunde
- österreichischer Reisepass (dieser kann nach Ungültigstempelung auf Wunsch den Familienangehörigen übermittelt werden) und
- falls der Verstorbene in Großbritannien wohnhaft war, ein von den Angehörigen ausgefülltes Todfallsaufnahmeformular (siehe unten)
