Strafregister
Das Strafregister ist ein von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen.
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Antragstellung:
Die Strafregisterbescheinigung kann bei jeder zuständigen Behörde (im Inland: Bundespolizeidirektion bzw. Bürgermeister, im Ausland: konsularische Vertretungen Österreichs) beantragt werden.
Die Antragstellung hat persönlich durch die die Strafregisterbescheinigung betreffende Person zu erfolgen. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von einer bis zu mehreren Wochen zu rechnen.
Vorzulegende Dokumente:
- Antragsformular
- amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Heirats- oder Scheidungsurkunde
- Konsulargebühr von GBP 36,20 in bar oder "postal order" (ausgestellt auf Austrian Embassy). Schecks bzw. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden.
- Falls die Dokumente nicht persönlich abgeholt werden: ein adressiertes und frankiertes Rückkuvert für die sichere Zustellung Ihrer Dokumente (recorded oder registered). Achtung: Die Botschaft übernimmt keine Haftung bei Verlust von Dokumenten auf dem Postweg!
