Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung, etc. erworben werden.
Die Erwerbsart durch Abstammung bedeutet, dass ein eheliches Kind mit der Geburt automatisch Staatsbürger wird, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt österreichischer StaatsbürgerIn ist bzw. zum Zeitpunkt des Todes österreichische/r StaatsbürgerIn war. Uneheliche Kinder erwerben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist, ohne dass auf den Geburtsort des Kindes oder die Staatsangehörigkeit des unehelichen Vaters Rücksicht genommen wird.
Die Erwerbsart durch Verleihung gilt vor allem für Fremde, die sich in Österreich niedergelassen haben und sich nun zur Gänze integrieren wollen.
Die Verleihung der Staatsbürgerschaft an eine/n Fremden kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf den/die EhegattIn und die minderjährigen, ledigen Kinder erstreckt werden. Die Frist (Dauer des Hauptwohnsitzes in Österreich) für die Verleihung beträgt in der Regel zehn Jahre (zehnjähriger und ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet sowie davon zumindest fünf Jahre in Form einer Niederlassung).
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese Urkunde wird über Antrag von jener Gemeinde in Österreich ausgestellt, in der man seinen Hauptwohnsitz hat. Wenn Sie ständig im Vereinigten Königreich leben, ist die österreichische Botschaft in London zuständig.
Beizubringende Unterlagen (im Original):
- Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweises
- Nachweis des Wohnsitzes in GB
- Geburtsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis / Reisepass
- bei ehelicher Geburt oder Legitimierung: Heiratsurkunde der Eltern
- falls verheiratet: Heiratsurkunde(n)
- Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils
- zutreffendenfalls: Bestätigung über Namensänderung
- alter Staatsbürgerschaftsnachweis (falls vorhanden)
- zutreffendenfalls: Nachweis über den Staatsbürgerschaftserwerb
- im Falle der Vertretung: Vollmacht
- Konsulargebühr von GBP 39.90 bar oder "postal order" ausgestellt auf Austrian Embassy (bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei)
- britische Dokumene mit Apostille, Dokumente/Urkunden aus anderen Ländern siehe hier
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Amtshelfers bzw. steht Ihnen für weitere Auskünfte die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in London gerne zur Verfügung (Email: consulate.london-ob@bmeia.gv.at ).
Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Amtshelfers bzw. steht Ihnen für weitere Auskünfte die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in London gerne zur Verfügung (Email: consulate.london-ob@bmeia.gv.at).
Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Amtshelfers bzw. steht Ihnen für weitere Auskünfte die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in London gerne zur Verfügung (Email: consulate.london-ob@bmeia.gv.at).
Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige
Falls Sie österreichische/r StaatsbürgerIn waren und sich aus rassischen oder politischen Gründen vor dem 9. Mai 1945 ins Ausland begeben mussten, ist ein Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige möglich.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Amtshelfers bzw. steht Ihnen für weitere Auskünfte die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft in London gerne zur Verfügung (Email: consulate.london-ob@bmeia.gv.at).
